Ausgabe 05/ 2000
Stromkauf
In der September-Ausgabe 1999 hatten wir über die Liberalisierung des Strommarktes infomiert. Dabei hatten wir auch die Möglichkeit eines gesammelten Strombezugs für die Mitglieder über die Genossenschaft angedeutet. Zahlreiche Mitglieder haben uns daraufhin mitgeteilt, sie würden den Strom gerne über die Genossenschaft beziehen und überließen uns in diesem Zuge auch Ihre Stromrechnung.
Leider haben die Angebote, die wir inzwischen von den verschiedenen Stromversorgern eingeholt haben, uns nicht davon überzeugen können, daß es derzeit sinnvoll ist, einen gemeinsamen Strombezug und die Verteilung des eingekauften Stroms über die Genossenschaft vorzunehmen. Nach wie vor stehen beim Strombezug allzuviele Fragen offen. Die Preise schwanken, so daß auch bei Verträgen von lediglich einem Jahr nicht vorhergesehen werden kann, ob nicht schon nach wenigen Tagen die Preise weiter nach unten nachgegeben haben. Bei einem Einzelvertrag, den beispielsweise ein Mitglied mit einem Stromversorger für sich abschließt, kann dies in Kauf genommen werden. Die Genossenschaft könnte dies nicht ohne weiteres für alle oder wenigstens für viele ihrer Mitglieder.
Aus all diesen Gründen ist der Vorstand der Genossenschaft derzeit nicht geneigt, ein sogenanntes Strompooling (gemeinsamer Stromeinkauf) durchzuführen.
Wir empfehlen daher allen Mitgliedern, die an günstigeren Strompreisen partizipieren wollen, sich entweder beim örtlichen Stromversorger oder gegebenenfalls bundesweit, nach dem für Sie günstigsten Stromtarif umzusehen.