Ausgabe 05/ 2000
Hier bin ich Raucher, hier darf ich sein
Hier bin ich Raucher, hier darf ichs sein Nachbarn können das Qualmen auf dem Balkon nicht verbieten
Gerichte haben in der Vergangenheit die Raucher schon häufig zur Ordnung gerufen und den Nichtrauchern zu sauberer Luft verholfen. Zum Beispiel verbieten Richter regelmäßig die Zigaretten am Arbeitsplatz, wenn sich Kollegen dadurch gestirt fühlen. Ein vermutlich nicht weniger häufiger Fall, so berichtet die LBS-Infodienst Recht und Steuern, kam auf das Amtsgericht Bonn zu: Dort beschwerten sich Nachbarn darüber, daß ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses gelegentlich auf seinem Balkon rauchte. Sie begehrten eine Unterlassung - das heißt, der Mann sollte offiziell erklären, er werde in Zukunft darauf verzichten. Hätte er trotzdem nicht widerstehen kinnen, so hätte ihm wohl für jede Zigarette, Zigarre oder Pfeife ein kleine Strafe gedroht. Doch die Nachbarn kamen vor dem Amtsgericht mit ihrem Anliegen nicht zum Ziel. Zwar hänge viel vom konkreten Einzelfall und den damit verbundenen Belästigungen ab, doch grundsätzlich gebe es keine Vorschriften, die das Rauchen unter freiem Himmel einschränken oder verbieten.