Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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vom 17.4.2024 07:07 Uhr

  • Wohnungen
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.13m2
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Ausgabe 06/ 2000

Neue Mietgesetze?

Die Bundesregierung hat vor kurzem eine Novelle zur Mietgesetzgebung ins Parlament eingebracht, deren wesentliche Ziele die Senkung der möglichen Mieterhöhungen von derzeit noch 30 % in 3 Jahren auf künftig 20 % und die Senkung der Modernisie-rungszuschläge von zur Zeit 11 % auf 9 % darstellen. Auch sind für Mieter und Vermieter unterschiedliche Kündigungsfristen vorgesehen.
 
Nun könnte man als Mitglied oder als Verantwortlicher der Gartenstadt-Genossenschaft der Auffassung sein, was geht´s uns an, bei der Genossenschaft ist sowieso alles anders. Die ca. alle 2 Jahre vorgenommenen Erhöhungen der Nutzungsgebühren betragen bei der Genossenschaft keine 30 % und Modernisierungszuschläge gibt es in größerem Umfange seit längerer Zeit auch nicht mehr, weil die Genossenschaft die meisten Modernisierungen ohne eine Erhöhung der Nutzungs-gebühren durchführt. Auch die Kündigungsfristen bereiten uns keine Schwierigkeiten.
 
Dennoch kann man angesichts der Gesetzesvorschläge nicht ohne weiteres zur Tagesordnung übergehen und so tun, als berührten uns diese als Genossenschaft nicht. Dagegen spricht, daß das Verhältnis Genossenschaft und wohnungsnutzendes Mitglied entgegen unseren Forderungen nach wie vor rechtlich als Mietverhältnis beurteilt wird, obwohl die Mitglieder als Eigentümer der Genossenschaft nach dieser Konstruktion sowohl Vermieter als auch Mieter sind. Und, da das Nutzungsverhältnis somit als Mietverhältnis abqualifiziert wird, trifft die Genossenschaft (in ihrer aufgezwungenen Rolle als Vermieter) genauso wie jeden anderen Vermieter auch, das hinter den Gesetzesvorschlägen stehende Gedankengut, nämlich, daß Vermieter „schlecht und böse“ und nur an ihrem Profit interessiert seien.
 
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