Ausgabe 11/ 2000
Dividendenguthaben
Guthaben aus dem Geschäftsjahr 1997, die im Juli 1998 zur Auszahlung kamen und über die jetzt noch nicht verfügt wurde, verfallen nach unserer Satzung infolge Verjährung am 31. Dezember 2000.
Sofern gezeichnete Geschäftsanteile noch nicht voll eingezahlt sind, werden die Dividendenbeträge als Einzahlung auf die Anteile verwendet, so dass sie nicht verfallen. Zur Zeichnung eines neuen Geschäftsanteiles können Sie unten abgedruckte Beteiligungserklärung verwenden.
Der einfachste Weg jedoch um zu verhindern, daß die Dividenden ausgebucht werden müssen, ist die Eröffnung eines Sparbuchs bei der Genossenschaft, so daß die Gutschriften – falls gewünscht – automatisch umgebucht werden können.
Beteiligungserklärung zum herunterladen...