Ausgabe 01/ 2002
Private Altersvorsorge
Mit Beginn des neuen Jahres ist die Genossenschaft in der Lage, den Mitgliedern Vorsorgemöglichkeiten für die private Altersversorgung (sog. Riesterrente) anzubieten. Für unseren eigenen Altersvorsorgevertrag (im Rahmen der Spareinrichtung) haben wir antragsgemäß die Erlaubnis des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen erhalten. Außerdem wurde unser Altersvorsorgevertrag vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert, d.h. auf Übereinstimmung mit dem Gesetz hin überprüft. Worauf die beiden vorherigen Aussagen schon hinweisen, bedeutet die Einführung des neuen Rentensparens für die Genossenschaft einen hohen bürokratischen Aufwand. Wir wollen diesen jedoch eingehen, um unseren Mitgliedern auch im Alter in Bezug auf eine sichere solide Rentenanlage einen verlässlichen Partner anbieten zu können. Allerdings muss eine entsprechende Nachfrage von den Mitgliedern feststellbar sein. Anstelle unseres eigenen Sparprodukts können die Mitglieder aber auch, falls ihnen dies nicht zusagt, eine Rentenversicherung der R+V bei uns abschließen.
Im folgenden geben wir Ihnen zur privaten Rentenvorsorge einige Hinweise und Erläuterungen:
Die staatliche Rente gibt es in Deutschland schon sehr lange. Schon in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts hat der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck eine vorbildliche Sozialgesetzgebung ins Leben gerufen. Neben der Krankenversicherung wurde die Rentenversicherung eingeführt. Allerdings ist es kein Wunder, dass bei einem derart alten Gesetzeswerk schon mehrfach Reformen nötig waren und auch immer wieder zwecks Anpassung an neuere Gegebenheiten durchgeführt werden müssen.
Schon allein ein Blick auf die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung bzw. Struktur seit 1880, heute und in die Zukunft hochgerechnet, belegt den Reformbedarf.
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