Ausgabe 03/ 2002
Nach dem Umzug daran denken: Hausratversicherung überprüfen lassen
Eine Anpassung der Versicherungssumme an die neue Wohnung empfiehlt sich immer dann, wenn sich die Wohnungsgröße ändert. Zieht man in eine größere Wohnung und erweitert zum Beispiel durch Anschaffung neuer Möbel seinen Hausrat, sollte die Versicherungssumme in jedem Fall an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass im Schadensfall nur ein Teil des Hausrates versichert ist.
Doch auch, wenn man in eine größere Wohnung umzieht und keine Neuanschaffungen tätigt, empfiehlt die Versicherung die Anpassung der Hausratversicherung.
Verzichtet man darauf wird die sogenannte “Unterversicherungsklausel” im Vertrag unwirksam.
Ihre Hausratversicherung sollten aber auch diejenigen Mitglieder überprüfen lassen, die in eine kleinere Wohnung ziehen.
Die Gartenstadt-Genossenschaft arbeitet mit der R+V Versicherung zusammen und kann Ihren Mitgliedern daher gerne bei Fragen rund um die Versicherung behilflich sein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter der Sparabteilung, Herrn Uhl (Telefonnummer: 18005-25).