Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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vom 27.3.2024 10:10 Uhr

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Ausgabe 04/ 2002

Bericht des Vorstandes

IV. Spareinrichtung
 
Die Spareinlagen der Mitglieder haben im Berichtsjahr ganz wesentlich dazu beigetragen, dass der Aufwand für die Qualitätsverbesserungen des Wohnungsbestands in weitaus stärkerem Umfang erhöht werden konnte, als die Erträge aus den Nutzungsgebühren stiegen. Im Gegensatz zum Vorjahr, in dem wir noch einen Rückgang der Spareinlagen mit ca. 600.000,-- DM beklagen mussten, konnten wir seit Frühjahr des Berichtsjahrs einen Zufluss an Spareinlagen feststellen, der am Jahresende auf 6,27 Mio. DM (+ 6 %) angewachsen war. Dies ermöglichte uns u.a. die Erträge der liquiden Mittel um ca. 523.000,-- DM (ca. 29 %) zu steigern. Erträge, die wir dann für Instandhaltungen und Modernisierungen eingesetzt haben, ohne aus diesem Anlass heraus entsprechende Erhöhungen der Nutzungsgebühren durchführen zu müssen.
 
Die Sparguthaben haben sich wie folgt entwickelt:
 


 
Aus Gesprächen mit unseren Sparern wissen wir, dass das Anwachsen der Spareinlagen sowohl auf die im Bankenvergleich günstigen Zinssätze, die wir den Sparern bieten, als auch auf die wegen des Immobilienbestands sichere bzw., im Gegensatz zu anderen (z.B. Aktien), wenig risikobehaftete Geldanlage zurückzuführen ist. Zum Jahresende konnten wir unseren Sparern über 3,9 Mio. DM Zinsen gutschreiben. Wenn wir den Zinsaufwand auch möglichst minimieren wollen, so betrachten wir die Sparzinsen doch mit Genugtuung, weil damit die besondere Förderung, die die sparenden Mitglieder der Genossenschaft gegenüber leisten, honoriert bzw. die sparenden Mitglieder ihrerseits von der Genossenschaft besonders gefördert werden. Sparzinsen an Mitglieder zu zahlen, fällt uns wesentlich leichter als Zinsen (724 TDM im Berichtsjahr) gegenüber Dritten, die der Genossenschaft nicht angehören, zu bedienen. Nicht zuletzt ist es aufgrund der Spareinlagen möglich gewesen, den Wohnungsbestand, wie erwähnt, zu vergrößern.
 
Auf 9.858 Konten hatten die sparenden Mitglieder und ihre Angehörigen am 31.12.2001 107,37 Mio. DM Guthaben. Das waren je Konto durchschnittlich 11 TDM. Die Sparer hatten ihre Gelder zum 31.12.2001 wie folgt angelegt:
 

 
Mit Schreiben vom 14.12.2001 hat uns das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen die Zertifizierung des eingereichten Altersvorsorgesparvertrags (sog. Riesterrente) mitgeteilt. Wir sind daher seitdem in der Lage, die Mitglieder auch in Bezug auf die Altersversorgung über das bisherige Ausmaß hinaus zu fördern.
 
Die Gartenstadt-Genossenschaft ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung des GDW (Bundesverband der Wohnungswirtschaft eV) zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften angeschlossen. Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Spareinlagen der Sparer bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge. Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtungen aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GDW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch auf Sicherung besteht jedoch nicht. Die Selbsthilfeeinrichtung des GDW besteht seit 1974. Seitdem hat es noch keinen Fall gegeben, in dem die Selbsthilfeeinrichtung eintreten musste. Ein Beweis dafür, dass die Genossenschaften mit Spareinrichtungen sichere Kapitalsammelstellen sind.
 
Die Genossenschaft hat im Jahr 2001 Zahlungen an den Sicherungsfonds in Höhe von DM 40.929,25 geleistet. Das Zahlungsversprechen für den Notfall beträgt DM 559.906,14.
 
Der Betrieb der Spareinrichtung ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden, weil wir damit dem Kreditwesengesetz unterliegen und als Kreditinstitut dessen Anforderungen erfüllen müssen. Das Kreditwesengesetz ist aber auf Vollbanken ausgerichtet und berücksichtigt nicht in wünschenswertem Ausmaß, dass wir kein Kreditgeschäft, also die eigentlich risikobehaftete Tätigkeit der Banken, ausüben. Der Gesetzgeber sollte darauf in weitaus stärkerem Ausmaß als bisher eingehen und unsere Tätigkeit erleichtern.
 
Obwohl die Anforderungen an das Betreiben der Spareinrichtung seit 1990 ständig gestiegen sind, betrachten wir gerade diesen Teil der genossenschaftlichen Tätigkeit als in besonderem Ausmaß dem Selbsthilfegedanken gemäß. Mit dem Einsatz ihrer Spargelder neben dem Eigenkapital beweisen die Mitglieder der Genossenschaft, dass sie willens und in der Lage sind, die Versorgung mit qualitativ guten Wohnungen zu angemessenen Preisen in die eigene Hand zu nehmen.
 
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