Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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vom 27.3.2024 10:10 Uhr

  • Wohnungen
    • Ladenburg:
      1 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, 1.OG mitte, 41.11m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, 9.OG mitte links, 59.56m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.69m2
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    • Waldhof-Ost:
      2 Zimmer, Küche, Bad, sep.WC, Loggia, Tiefgarage, 2.OG mitte, 70.58m2
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Freitag, 31.5.2024: Am Brueckentag Freitag den 31. Mai 2024 bleibt die Sparabteilung/Kasse geschlossen.

Am Freitag, 31. Mai 2024, bleibt die Sparabteilung/Kasse der Genossenschaft geschlossen. Wir bitten Sie dies bei Ihren Dispositionen zu beruecksichtigen.

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Ausgabe 06/ 2002

Dividendenzahlungen Halbeinkünfteverfahren

Am 1. Januar 2001 hat sich das Berechnungsverfahren für die Steuerschuld aus Dividendenzahlungen geändert. Das bisherige Anrechnungsverfahren wurde abgeschafft. Das sogenannte Halbeinkünfteverfahren wurde eingeführt. Entscheidend ist für die Versteuerung der persönliche Steuersatz mit dem der Steuerpflichtige veranschlagt wird. Erstmals kommt das Halbeinkünfteverfahren für die Dividendenausschüttung 2001 also im Geschäftsjahr 2002 zum Ansatz.
 
Was hat sich geändert?
- Bisher galten zwei unterschiedliche Körperschaftsteuersätze. Auf einbehaltene Gewinne wurde eine Steuer von 40% und auf ausgeschüttete Gewinne (Dividenden) eine Steuer von 30% erhoben. Nunmehr beträgt die Körperschaftsteuer einheitlich nur noch 25%.
 
- Die Kapitalertragsteuer auf Dividendeneinkünfte wurde von 25% auf 20% gesenkt.
 
- Das Körperschaftsteueranrechnungsverfahren wurde abgeschafft. Dividendeneinkünfte, die ab dem Jahr 2002 zufließen, unterliegen nur noch zu 50% der persönlichen Einkommensteuer (sogenanntes Halbeinkünfteverfahren).
 


 
Dadurch, dass künftig die von der Genossenschaft gezahlte Körperschaftsteuer nicht mehr bei den Mitgliedern angerechnet werden darf, könnte es bei Beibehaltung der bisherigen Bardividenden von 2,8 % auf das Geschäftsguthaben trotz Steuerpflicht lediglich für die halbe Dividende zu einem geringeren Ertrag nach Zahlung der Einkommensteuer kommen. Dies hängt vom individuellen Steuersatz der Mitglieder ab. Um diesen Effekt zu vermeiden, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Vertreterversammlung vorschlagen, eine Dividende von 4 % zu beschließen. Für manche Mitglieder kann dies dann eine höhere Dividende nach Einkommensteuer bedeuten als bisher.
 
In diesem Zusammenhang sei auch wieder auf die Erteilung eines Freistellungsauftrags hingewiesen. Liegt uns dieser in ausreichender Höhe vor, wird der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag vermieden.