Ausgabe 09/ 2002
Urteile aktuell: Nutzung des Stellplatzes; abgemeldete Fahrzeuge
Die Nutzung eines mitvermieteten Stellplatzes zur Lagerung abgemeldeter Fahrzeuge stellt eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes dar.
(AG Detmold, Urteil vom 21.07.1999)
Regelmäßig ergibt sich das Problem, dass Mitglieder auf dem mitvermieteten Kfz-Stellplatz abgemeldete Fahrzeuge, die zum Teil schrottreif sind, abstellen. Das Urteil stellt klar, dass der Stellplatz mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung zwischen den Parteien nur zum Abstellen von fahrbereiten Fahrzeugen vorgesehen ist.