Ausgabe 06/ 2003
Freistellungsauftrag
Immer wenn Zinsgutschriften für die Spareinlagen erfolgen, wird in unserer Sparabteilung nachgeprüft, ob die Höhe des erteilten Freistellungsauftrages die zu erwartenden Zinsen abdeckt. Ist das nicht der Fall empfiehlt es sich den Freistellungsauftrag zu ändern, da sonst für die Zinserträge an das Finanzamt eine Zinsabschlagsteuer abgeführt werden muss. Nachfolgend haben wir einen Freistellungsauftrag abgedruckt, mit dem Sie Ihre Zinsen bei der Gartenstadt-Genossenschaft freistellen können.
Das Formular finden Sie hier...