Ausgabe 08/ 2003
Grillverbot rechtens
Nach einem Urteil des Landgerichts Essen können Vermieter das Grillen auf dem Balkon verbieten. Mit diesem Urteil haben die Richter erstmals entschieden, dass ein formales Grillverbot rechtmäßig ist.
Im vorliegenden Fall hatten die Parteien in der Hausordnung das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich untersagt.
Prinzipiell ist das Grillen im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon erlaubt. Die Nachbarn dürfen allerdings durch das Grillen nicht belästigt werden.