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Ausgabe 12/ 2003

Wer räumt bei Eis und Schnee?
Die Abfallwirtschaft Mannheim sorgt für freie Fahrt auf Mannheims Straßen


Grundsätzlich gilt: Bei Eis und Schnee auf den Gehwegen ist der Bürger verantwortlich. Für freie Fahrt auf den Straßen sorgt der Winterdienst der Abfallwirtschaft Mannheim.

Das bedeutet, die Mitarbeiter des städtischen Eigenbetriebs sind von Anfang November bis Ende März auf Winter eingestellt. Sie halten ständigen Kontakt zum Deutschen Wetterdienst und analysieren die Daten der Glättemeldeanlage auf der Kurt-Schumacher-Brücke. Sagen die Prognosen überfrierende Nässe oder Schneefall vorher, wird sofort die Rufbereitschaft zusammengestellt.

Bei Glättebildung durch Schnee und Eis sichern 20 große Streufahrzeuge zunächst die wichtigsten Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Mannheim. Rund 1.000 Kilometer legen sie zurück, um die Straßen schnee- und eisfrei zu halten. Erst danach werden die wichtigen Zufahrtsstraßen auch in Wohngebieten geräumt. In den Nebenstraßen kann allerdings aufgrund der Enge und der dicht parkenden Autos zum Teil nur gestreut werden. Rund 250 Mitarbeiter beseitigen Schnee und Eis auf Fußgängerüberwegen, Radwegen sowie Straßenbahn- und Bushaltestellen. Sie sind mit zehn kleinen Streufahrzeugen und 80 Kleintransportern auch manuell mit Schaufel und Besen im Einsatz.

„Obwohl wir bestens organisiert sind und die Mitarbeiter engagierten Einsatz leisten, lassen sich zum Teil auch erhebliche Behinderungen des Straßen- und Fußgängerverkehrs nicht vermeiden“, räumt Hans Gerlach, Eigenbetriebsleiter der Abfallwirtschaft Mannheim ein. Hierfür bittet der Eigenbetrieb um Verständnis und fordert die Mannheimer Bürgerinnen und Bürger in diesem Fall auf, ihr Verhalten darauf einzurichten und gegebenenfalls auch öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

Zehn Tipps für Bürgerinnen und Bürger:
Auch die Mannheimer Bürgerinnen und Bürger müssen zur Schippe greifen. Dies betrifft alle Straßenanlieger, egal ob Eigentümer, Mieter oder Pächter. Für sie hat der Eigenbetrieb zehn wichtige Tipps zusammengestellt:


  • Schnee und Eis müssen an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt sein.

  • Die Räumpflicht endet erst um 20 Uhr. Schneit es zwischendurch, muss nochmals gekehrt oder geschippt werden.

  • Bei Glätte sollte zusätzlich mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat dafür gesorgt werden, dass auf dem Gehweg niemand ausrutscht.

  • Um die Umwelt zu schonen, darf auf Mannheims Gehwegen kein Streusalz verwendet werden. Sand, Splitt oder Granulat mit abstumpfender Wirkung schützen auch vor Glätte.

  • Ausnahmen bilden Treppen-, Gefäll- oder Steigungsstrecken. Hier kann bei Glättebildung Streusalz in geringen Mengen – maximal 20 Gramm pro Quadratmeter, das entspricht einem Esslöffel – eingesetzt werden.

  • Salz, Sand, Splitt oder Granulat mit abstumpfender Wirkung gibt es in Bau- und Heimwerkermärkten sowie Gartencentern zu kaufen.

  • Der Schnee darf nicht auf der Fahrbahn oder am Straßenrand aufgehäuft werden, da sonst der Verkehr behindert wird.

  • Damit bei Schnee und Eis der Alltag nicht ins Stocken gerät, müssen die Bewohner den Gehweg, soweit baulich möglich auf einer Breite von 1,50 Meter räumen.

  • Die Zugänge zu den Mülltonnen müssen immer schnee- und eisfrei gehalten werden, denn auch die Müllabfuhr muss an Wintertagen reibungslos funktionieren.

  • Straßenabläufe und -rinnen müssen schneefrei bleiben, damit das Schmelzwasser bei beginnendem Tauwetter schneller abfließen kann.


Eine Weihnachtsfreude für jeden.