Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
K2, 12-13 - 68159 Mannheim - (0621) 18005-0 - info@gartenstadt-genossenschaft.de
Seiten durchsuchen...
 
 

Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 17.4.2024 07:07 Uhr

  • Wohnungen
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
      mehr Infos...
    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.13m2
      mehr Infos...

Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

Aktuelle Zinsen

Wir können Ihnen aktuell eine Verzinsung von bis zu 1.00% bieten!
Weitere Infos...

Nächster Termin

Dienstag, 7.5.2024: Maimarktdienstag

Am Maimarktdienstag ist die Geschaeftsstelle nur bis 12:00 Uhr geoeffnet.

Alle Termine finden Sie hier.

Teilen Sie uns Ihren Termin mit!

Ausgabe 05/ 2004

Schönheitsreparaturen absetzbar

Lassen Mieter oder Selbstnutzer von Immobilien kleine Schönheitsreparaturen oder Malerarbeiten ausführen, können sie diese Ausgaben bis zu 600 Euro im Jahr von der Steuer absetzen, aber nur sofern die Arbeiten von einer Fachfirma ausgeführt werden.

Neben dem Streichen und Lackieren sowie Tapezieren von Wänden, Türen, Fenstern, Heizkörpern und Wandschränken zählen auch Vorarbeiten wie das Zuspachteln von Löchern und Rissen zu den Arbeiten, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Derjenige der eine Firma beauftragt, kann 20 Prozent der anfallenden Kosten direkt von der Steuer absetzen. Anders als beim Werbungskostenabzug oder bei Sonderausgaben wird dabei nicht das zu versteuernde Einkommen gemindert, sondern unmittelbar die zu zahlende Einkommensteuer reduziert.

Lässt ein Mitglied zum Beispiel seine Wohnung von einer Malerfirma für 3.000 Euro renovieren, kann es damit rechnen, dass ihm sein Finanzamt 600 Euro Einkommensteuer erstattet. Der Steuererklärung muss dazu die Handwerkerrechnung und ein Zahlungsbeleg beigelegt werden. Die Reparaturen müssen von einer Firma ausgeführt und dürfen nicht bar bezahlt werden.