Ausgabe 06/ 2004
Tipps für Mitglieder
EC-Karte / Geheimzahl
Die Wahrscheinlichkeit, die Geheimnummer (PIN) einer EC-Karte auszurechnen, liegt bei 1 zu 70 Billiarden. Meldungen über eventuelle Schwachstellen der PIN führen zu Verunsicherungen der Verbraucher, entbehren aber laut des zentralen Kreditausschusses der Banken und Sparkassen jeder Grundlage. Der Risikofaktor liegt vielmehr beim Benutzer selbst. Viele Karteninhaber notieren sich ihre Geheimzahl oder lassen sich bei deren Eingabe über die Schulter schauen. Bei Verlust der Karte ist diese umgehend unter Telefon-Nummer 0180 / 021021 zu sperren.
Falschparker
Blockiert ein Autofahrer für eine halbe Stunde einen Behindertenparkplatz und wird sein Wagen in dieser Zeit - von der Polizei veranlasst - abgeschleppt, so kann er sich nicht mit dem Argument gegen die Bezahlung der Abschleppkosten wehren, die Gesetzeshüter hätten zumindest eine Halteranfrage starten sollen. Der Aufwand wäre unzumutbar. Zudem dürfen Behinderte darauf vertrauen, dass “ihre” Parkplätze für sie reserviert sind (Schleswig-Holstein, Oberverwaltungsgericht, 4 L 118/01).
Auch wenn ein Falschparker seinen Wagen noch vor Eintreffen des von der Polizei gerufenen Abschleppdienstes selbst aus dem Parkverbot herausstellt, muss er die Kosten für die Leerfahrten des Schleppers tragen. Alle Aufwendungen, die durch sein Verhalten verursacht worden sind, muss er bezahlen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 1 S 1531/01).