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Ausgabe 07/ 2004

Urlaubstipps


  • Aufmerksame Nachbarn sind ein guter Schutz

    Einbrecher haben das ganze Jahr Saison. Dennoch finden über neunzig Prozent der Einbrüche während der Abwesenheit der Bewohner statt. Bevor es in den Urlaub geht, sollte man Maßnahmen zum Schutz treffen und die Nachbarn informieren.

    Ein guter Schutz gegen ungebetene Gäste sind aufmerksame Nachbarn, so die Polizei. Wer für längere Zeit wegfährt, sollte die Nachbarn unbedingt darüber informieren. Wenn sie dann auch noch den Briefkasten täglich leeren, tagsüber gelegentlich die Fenster zum Lüften öffnen und vielleicht am Abend die Rollläden herunterlassen oder die Vorhänge zuziehen, können sie viel zur Sicherung der Wohnung beitragen.
    Auf jeden Fall sollte man während des Urlaubs den Eindruck erwecken, die Wohnung sei bewohnt. Um Einbrecher abzuschrecken, kann man mehrere Zeitschaltuhren mit Zufallsgenerator installieren und daran Leuchten oder das Radio anschließen. Solche Uhren sind für fünf bis zehn Euro im Handel erhältlich. Doch auch in diesem Fall sollten die Nachbarn Bescheid wissen. Sonst könnte es sein, dass sie zu Unrecht einen Einbruch vermuten.
    Wichtig ist es außerdem, den Nachbarn mitzuteilen, wie man im Notfall während des Urlaubs zu erreichen ist. Hat dennoch ein Einbruch stattgefunden, reicht es oftmals aus, wenn die Nachbarn neben der Polizei auch eine „Person des Vertrauens“ – sofern dies der Nachbar nicht selbst ist – informiert, der sich dann um weiteres kümmert. Den Urlaub abzubrechen ist in den meisten Fällen nicht notwendig.



  • Stand-by ausschalten

    Bevor es in den Urlaub geht, sollte man sicher sein, dass alle im Haushalt befindlichen Elektrogeräte – auch die im Stand-by-Betrieb – ausgeschaltet sind.
    Sie verursachen im ganzen Jahresdurchschnitt, einen zusätzlichen Stromverbrauch von 440 Kilowatt-Stunden. Die damit verbundenen Kosten kann man sich während des Urlaubs sparen.
    Eine Ausnahme stellen lediglich Leuchten oder das Küchenradio dar, wenn sie während der Urlaubszeit über eine Zeitschaltuhr betrieben werden sollen, um in der Wohnung Anwesenheit vorzutäuschen.
    Alle anderen Geräte abzuschalten, hat noch einen weiteren Vorteil: Man braucht unterwegs nicht umzukehren, um zu prüfen, ob die Kaffeemaschine tatsächlich ausgeschaltet ist.



  • Tipps für Autofahrer

    Autourlauber riskieren in zehn europäischen Ländern hohe Geldbußen, wenn sie tagsüber das Abblendlicht nicht eingeschaltet haben.

    Laut ADAC müssen Kraftfahrer ganzjährig, also auch im Sommer, das Licht eingeschaltet haben in Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien und Ungarn.

    In Finnland und Ungarn ist Licht am Tag allerdings nur auf Außerortsstraßen vorgeschrieben, in Italien nur auf Autobahnen und Schnellstraßen.


  • Bei Reiseversicherungen ist weniger oft mehr

    Vor fast jeder Auslandsreise steht eine Frage im Raum: Versichern - ja oder nein? Pakete mit verlockenden Namen wie „Rundum sorglos reisen“ locken. Doch was bringen sie im Notfall? Wir schaffen Licht ins Dunkel. Denn, wer bewusst nur die Einzelversicherungen auswählt, die er wirklich braucht, spart enorm.


    • Soforthilfe-Versicherung ist völlig unnötig

      So sind die Reisegepäckversicherung und die Soforthilfe-Versicherung, beide in den Standardbündeln der drei großen Reiseversicherer Elvia, Europäische und Hans-Merkur enthalten, nicht wirklich nötig. Die Gepäckversicherung hat viele Einschränkungen. Viele Leistungen der Soforthilfeversicherung muss der Versicherer schon im Rahmen der Reisekrankenversicherung erbringen. Um den Rest kümmert sich bei Pauschalreisen der Veranstalter.
      Privat Versicherte können sich außerdem die Reisekrankenversicherung sparen. Sie sind meist weltweit geschützt, sollten ihren Vertrag aber auf Lücken wie Rückholkosten durchsehen. Dringend zu empfehlen ist die Reisekrankenversicherung dagegen für gesetzlich Versicherte. Die Kasse zahlt nämlich nur bei Behandlungen in Europa und auch da nur die deutschen Sätze. Die Rückholkosten übernimmt sie nicht.

    • Nicht alle Versicherungen sind großzügig

      Den Auslandskrankenschutz kann man auch separat abschließen, zum Beispiel bei den Paketanbietern Elvia, Europäische und Hanse-Merkur. Bei den Leistungen gibt es nur kleine Unterschiede. Elvia zahlt die Kosten der Heilbehandlung nur bis zu 45 Tagen, Europäische und Hans-Merkur bis 90 Tagen. Bei Frühgeburten dagegen ist Elvia großzügiger als die Konkurrenz und übernimmt die Kosten bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gegenüber 50.000 Euro bei Europäischer und Hanse-Merkur. Manko: Alle drei haben neuerdings bei den separat abgeschlossenen Verträgen einen Selbstbehalt von 100 Euro je Versicherungsfall. Außerdem sind die Prämien mit zwölf bis 19 Euro pro zweiwöchiger Reise im Vergleich zu anderen Versicherern hoch.

    • Wichtig: Der Rücktransport

      Da lohnt es sich, die Angebote anderer Versicherer wie Süddeutsche Krankenversicherung, unter die Lupe zu nehmen. Diese bieten nicht nur günstige Jahresverträge ab etwa sechs Euro an, oft gibt es bei ihnen auch keinen Selbstbehalt. Bei der Auswahl hilft eine kleine Checkliste: Unbedingt enthalten sein muss der Rücktransport. Ein Selbstbehalt ist nachteilig. Besonders ärgerlich ist eine Vorleistungsklausel. Sie schreibt fest, dass der Anbieter nur für die Differenz zwischen den Kosten und dem Anteil, den die Krankenkasse übernimmt, aufkommt. Der Haken dabei: Man muss erst selbst zahlen, dann mit der Krankenkasse abrechnen, danach noch einmal mit dem Anbieter der Zusatzpolice.

    • Bei plötzlicher Krankheit hilft nur eine Versicherung

      Die vierte Versicherung in den Paketen, die Reiserücktrittkosten-Versicherung, empfehlen die Verbraucherzentralen bei teuren Reisen und für Familien mit kleinen Kindern. Auch für Frühbucher sei diese Versicherungsform erwägenswert. Die Versicherung springt allerdings nicht bei jeder Stornierung ein, sondern nur bei „wichtigen Gründen“. Das sind plötzlich eintretende Krankheit, Impfunverträglichkeit, Unfall oder Tod. Auch ein überflutetes oder abgebranntes Eigenheim und die ausgeraubte Wohnung führen zum Versicherungsfall. Seit einigen Jahren zählen außerdem unerwartete betriebsbedingte Kündigungen oder Wiederaufnahme der Arbeit dazu.

    • Wann der Versicherte selbst zuzahlen muss

      Alle Versicherer haben bei der Reiserücktrittkosten-Versicherung inzwischen wieder einen Selbstbehalt von 20 Prozent, wenn der Rücktritt wegen einer „unerwartet schweren Erkrankung mit ambulanter Heilbehandlung ausgelöst“ wird. Der Hintergrund: Nach den Terroranschlägen in New York gab es aus Sicht der Versicherungsgesellschaften eine Flut von Gefälligkeitsattesten. Der Rückgang der Schadensfälle nach der Einführung des Selbstbehalts um gut ein Viertel scheint diese Meinung zu bestätigen.

    • Reiseabbruchversicherung –
      auch die macht mitunter Sinn

      Die Reiseabbruchversicherung ist eine sinnvolle Erweiterung der Reiserücktrittkosten-Versicherung. Juristisch spitzfindig unterscheiden die Versicherer nämlich zwischen Rücktritt und Abbruch. Bei Flugreisen sehen die Gerichte das Einchecken am Flughafen als entscheidend an. Zwei Beispiele dazu: Urlauber Müller hat auf der Fahrt zum Flughafen einen Unfall und verletzt sich. Da er die Reise noch nicht angetreten hat, also zurück tritt, bekommt er Geld von der Reiserücktrittkosten-Versicherung zurück. Erfährt Urlauber Meier nach dem Einchecken per Handy von der plötzlichen Erkrankung der Schwiegermutter, hat er die Reise bereits begonnen, er kann sie nur noch abbrechen. Urlauber Meier erhält nur Geld, wenn er zusätzlich zur Reiserücktrittkosten-Versicherung eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hat.


    • Rundum-Sorglos-Pakete plus Zusatzschutz

      Fazit: Für den schnellen und unkomplizierten Schutz sind die Rundum-Sorglos-Pakete durchaus zu empfehlen – zumal auch die Reiserücktrittkosten-Versicherung herausgenommen werden kann, etwa bei Last-Minute-Reisen.Wer mehr als einmal im Jahr Urlaub im Ausland macht, der reist mit einer Jahresreisekrankenversicherung in Kombination mit einer von Fall zu Fall abgeschlossenen Reiserücktrittkosten-Versicherung mit Erweiterung um Reiseabbruch günstiger.


  • Weitere Informationen

    In allen Versicherungsfragen geben die Verbraucherzentralen Auskunft. Über die Beratungsstellen der
    jeweiligen Landesverbände sowie Telefonberatungen informiert der:
    Verbraucherzentrale Bundesverband,
    Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin
    Telefon 030/25800-0.
    Gesund reisen

Ein Aufenthalt in fernen Ländern bringt viele neue Erfahrungen mit sich. Nicht immer sind sie von der angenehmen Sorte. Durch ungewohntes Essen, extreme klimatische Bedingungen, Zeitumstellungen und andere Belastungen kann sich die Urlaubsstimmung schnell eintrüben. Auch Krankheiten, die in Europa schon offiziell ausgerottet sind, wie etwa die Kinderlähmung, können in anderen Ländern durchaus noch auftreten. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig auf eine Reise vorzubereiten, zum Beispiel durch ausreichenden und richtigen Impfschutz oder durch sinnvolle Mitnahme von Medikamenten.

Viele gute Ratschläge zu diesem Thema hält die Internetseite http://www.fit-for-travel.de für Reisende bereit. Dieses reisemedizinische Angebot ist ein Service des Tropeninstituts München und bietet Informationen zu über 300 Reisezielen. Wir empfehlen: vor einer Fernreise unbedingt vorbeischauen!