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      3 Zimmer, Küche, Bad, EG links, 77.88m2
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    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
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Ausgabe 11/ 2004

Wohnimmobilie und private Altersvorsorge

GdW-Chef Lutz Freitag verwies in der Jahrespressekonferenz weiter darauf hin, dass die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingesetzte Expertenkommission Wohnungsgenossenschaften in ihrem Abschlussbericht empfohlen habe, das genossenschaftliche Wohnen in die Altersvorsorge einzubeziehen. Wenn die Lebenserwartung der Menschen steigt, das Alterseinkommen und insbesondere die umlagefinanzierte Rente sinkt, aber die Wohnkosten im Alter zunehmen, z. B. beim betreuten Wohnen oder aufgrund altersbedingter Zusatzdienstleistungen, müssten Strategien entwickelt werden, die die Wohn- und Lebensqualität auch unter diesen veränderten Bedingungen im Alter sicherten.

Die Wohnimmobilie gewinne innerhalb der privaten Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung. „Konsequenterweise formuliert die Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2002 das Ziel, Wohneigentumsbildung und Altersvorsorge besser miteinander zu verzahnen", erinnerte der GdW-Chef. Faktisch sei das selbst genutzte Wohneigentum bereits heute die bedeutendste Form der privaten Alterssicherung. Deshalb sei es strategisch wichtig gewesen, dass das selbst genutzte Wohneigentum wenigstens in der - unzureichenden - Form des „Entnahmemodells" in das Altersvermögensgesetz, also in die Regelung der Förderbedingungen für die „Riester-Rente", einbezogen worden ist.

Entscheidend sei es, eine echte Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Anlageformen zuzulassen und auch bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge dem Gebot der Konsumentensouveränität zu entsprechen. Der Wettbewerb zwischen den Anlageformen dürfe nicht durch staatliche Bevorzugungen oder Diskriminierungen verzerrt werden. Allerdings sei deutlich geworden, dass das „modifizierte Entnahmemodell" noch keine sachgerechte Lösung darstelle. „Wir wollen daher eine volle und gleichberechtigte Einbeziehung des selbst genutzten Wohneigentums sowie des genossenschaftlichen Wohnens in die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Dazu sind weitere Korrekturen an den bestehenden gesetzlichen Regelungen erforderlich, nachdem im Alterseinkünftegesetz die sachgerechte Einbeziehung der Wohnimmobilie nicht erfolgt ist", verlangte Freitag.