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vom 17.4.2024 07:07 Uhr

  • Wohnungen
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.13m2
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Ausgabe 11/ 2004

Pflegeversicherung

Von der Antragstellung bis zur Inanspruchnahme



Jeder Krankenversicherte, der wegen Krankheit oder einer Behinderung für längere Zeit Hilfe und Unterstützung im Alltag braucht, kann die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Hier einige Tipps für Voraussetzungen und Antragstellung:


  • Antrag
    Wer Hilfe benötigt, muss einen Antrag stellen. Das geht formlos schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse, bei der man versichert ist (meist der gleiche Träger wie die Krankenversicherung) und sichert das Antragsdatum, ab dem man rückwirkend die Leistung erhält. In der Regel bekommt man dann ein Formular zum Ausfüllen. Außerdem wird der medizinische Dienst der Krankenkasse einen erfahrenen Arzt beauftragen, der Sie zu Hause besucht und ein Gutachten erstellt. So kann die Pflegestufe ermittelt und bewilligt werden. Damit der Gutachter ein möglichst realistisches Bild erhält, macht es Sinn schon vorher ein Pflegetagebuch zu führen, in dem man notiert, wann und wie viel Hilfe man benötigt.

  • Kriterien
    Nur wer innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung fünf Jahre lang in der Kranken- und Pflegeversicherung war, hat Anspruch auf Leistungen. Und: Ein allgemeiner Betreuungsbedarf reicht nicht aus. Ein Pflegebedarf von 90 Minuten am Tag muss vorhanden sein und die Hälfte davon muss die Körperpflege betreffen - Waschen, Kämmen, Duschen, Baden, Zahnpflege.
    Danach richten sich die Stufen der Pflegebedürftigkeit:
    • Stufe 1 - erheblich pflegebedürftig, mind. 1,5 Stunden am Tag.

    • Stufe 2 - schwer pflegebedürftig, mind. 3 Stunden am Tag (davon zwei Stunden Grundpflege).

    • Stufe 3 - schwerst pflegebedürftig, mind. 5 Stunden täglich (davon vier Stunden Grundpflege).

  • Leistungen
    Grundsätzlich kann man sich entscheiden, ob man Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung haben möchte. Bei ambulanter Hilfe kann man auch noch zwischen professioneller Hilfe zum Beispiel durch Sozialstationen oder Pflegegeld entscheiden, wenn Freunde oder Verwandte die Pflege übernehmen. Auch eine Kombination ist möglich.

    Wer sich zuhause vom Fachpersonal eines ambulanten Pflegedienstes pflegen lässt, erhält Pflege-Sachleistungen in Höhe von monatlich 384 € in Stufe I, 921 € in Stufe II und 1.432 € in Stufe III (in besonderen Härtefällen bis zu 1.918 €). Wer ehrenamtliche Helfer oder Angehörige einsetzt, erhält Pflege-Tagegeld, monatlich höchstens Stufe I 205 €, Stufe II 410 € und Stufe III 665 €.

    Von der Pflegekasse gibt es auch Zuschüsse von maximal 2.557 € für Um- und Ausbauten in der Wohnung. Diese Hilfen werden z.B. gewährt, wenn Sie Türen verbreitern, Stolperstellen beseitigen oder die Badewanne gegen eine Dusche austauschen.

  • Weitere Informationen
    findet man in den Broschüren „Pflegefall - was tun?“, „Pflegende Angehörige“, „Pflegegutachten“ und „Pflegetagebuch“, zu bestellen im Internet unter

  • www.verbraucherzentrale-rlp.de