Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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vom 17.4.2024 07:07 Uhr

  • Wohnungen
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.13m2
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Ausgabe 12/ 2004

Vermögenswirksame Leistungen

Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
Die Förderung der Sparneigung der Bürger durch den Staat ist in den letzten Jahren immer mehr gedrosselt worden. Nach wie vor fördert der Staat jedoch die Vermögensbildung der Arbeitnehmer bei bestimmten Sparformen durch die Gewährung der so genannten Arbeitnehmersparzulage. Diese so genannten „Vermö-genswirksamen Leistungen“ des Staates werden ergänzt durch tarifvertraglich vereinbarte Leistungen der Arbeitgeber. Darüber möchten wir Sie informieren.

Es gibt bei den vermögenswirksamen Leistungen zwei Förderbereiche, die von Arbeitnehmern gleichzeitig ausgeschöpft werden können:

Sparen für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ (z.B. Bausparen und auch Einzahlungen auf Genossenschaftsanteile).
Mögliche Sparformen bei der Gartenstadt-Genossenschaft:


5. Vermögensbildungsgesetz (470 € pro Jahr)
Sparzulage: 9 % = 43 € in den alten und neuen Bundesländern

Investmentsparen
3. Vermögensbeteiligungsgesetz (400 € pro Jahr)
Sparzulage = 18 % = 72 € i. d. alten Bundesländern
22 % = 88 € i. d. neuen Bundesländern

Wer wird gefördert?
Die staatliche Förderung ist vom Einkommen abhängig. Ledige erhalten die Sparförderung maximal bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 €, Verheiratete bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.800 €. Sonderausgaben und Werbungsausgaben verringern das zu versteuernde Einkommen, so dass Ihre Jahresbruttolohngrenze deutlich höher liegen kann:

So viel dürfen Sie verdienen:



Und so sieht die staatliche Förderung aus:


Und für alle, die über den Einkommensgrenzen liegen, bzw. denen das alles zu kompliziert ist, bietet die Gartenstadt-Genossenschaft eine Alternative:

VL-Sparvertrag
Max. 480 € pro Jahr
Bonus:8 % einkommensunabhängig!!
ohne gesonderten Antrag

Vermögenswirksame Leistungen auch für Sie!
Mit wenig Aufwand nutzen auch Sie die Vorteile der Vermögenswirksamen Leistungen für Ihre Vermögensbildung:
– Anlageart auswählen
– Arbeitgeber informieren
Tipp: Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Arbeitnehmern laut Tarifvertrag einen Zuschuss zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen. Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch nicht den vollen Beitrag übernimmt, empfehlen wir Ihnen, diesen Anteil durch Eigenleistungen aus Gehaltszahlung aufzustocken. Denn die staatliche Sparzulage wird auch dann gewährt, wenn Sie einen Teil der VL-Beiträge oder auch die volle Höhe von Ihrem Gehalt leisten. Der Arbeitgeber behält dann diesen Betrag vom Lohn ein und nimmt die vollständige Überweisung vor.

Sparzulage beantragen
Die Sparzulage beantragen Sie jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung. Hierzu erhalten Sie von der Gartenstadt-Genossenschaft jährlich eine Bescheinigung. Die Sparzulage wird allerdings nicht jährlich ausgezahlt, sondern zusammen mit dem angesparten Betrag erst bei Vertragsende.

Muss jeder Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen zahlen?
Hier muss unterschieden werden zwischen dem Arbeitgeberzuschuss und freiwilligen Zahlungen aus Ihrem normalen Gehalt.
Der Arbeitgeberzuschuss ist grundsätzlich freiwillig oder im Tarifvertrag geregelt.
Der Arbeitgeber ist jedoch gesetzlich verpflichtet, Ihre freiwilligen Zahlungen zu überweisen, damit Sie in den Genuss der staatlichen Prämie gelangen. Ihr Gehalt wird dann entsprechend reduziert.

Muss der Beitrag zu Vermögenswirksamen Leistungen versteuert werden?
Selbstverständlich müssen auch VL-Beiträge versteuert werden. Daher wird der Arbeitgeberzuschuss erst Ihrem normalen Gehalt hinzugerechnet und nach der Berechnung der Steuer entsprechend dem vereinbarten Sparbetrag wieder abgezogen.

Können auch Arbeitslose, Rentner, Studenten oder Schüler die Prämie erhalten?
Nein: Vermögenswirksame Leistungen können ausschließlich vom Arbeitgeber überweisen werden. Solange Sie keinen Arbeitgeber haben, können Sie nicht in einen VL-Vertrag einzahlen und daher leider auch keine Prämie erhalten.
Eine Ausnahme wäre, wenn Sie geringfügig beschäftigt sind oder z.B. in den Ferien "jobben". Dann können Sie von diesem Gehalt natürlich in einen VL-Vertrag einzahlen. Auf Wunsch sogar die volle Einzahlung für das ganze Jahr auf einen Schlag. So können Sie sich mit ein oder zwei Monaten Arbeit die Sparförderung für das ganze Kalenderjahr sichern.

Was passiert wenn ich arbeitslos werde?
Dann können Sie (bzw. Ihr Arbeitgeber) nicht mehr in den VL-Vertrag einzahlen. Dazu sind Sie allerdings auch nicht verpflichtet. Wenn Sie wieder eine neue Stelle gefunden haben, können Sie die fehlenden Beiträge nachzahlen, um die volle Sparförderung zu erhalten (aber nur für das aktuelle Jahr).

Kann auch ein höherer Sparbeitrag als 34 € pro Monat auf den Investment-Sparvertrag eingezahlt werden?
Ja: Allerdings werden nur Einzahlung von maximal 408 € pro Jahr gefördert.

Kann ich auch rückwirkend noch Vermögenswirksame Leistungen einzahlen?
Ja: Sie können Ihre Einzahlung im ersten Jahr rückwirkend für alle Monate bis zum Jahresanfang vornehmen. So nutzen Sie die volle tarifliche Zulage Ihres Arbeitgebers für das laufende Jahr.
Eine Einzahlung für vergangene Jahre ist jedoch auf keinen Fall möglich!

Kann ich vorzeitig kündigen und über das Guthaben verfügen?
Ja: Sie verlieren dann allerdings den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage! Daher sollten Sie eine vorzeitige Auflösung sehr genau überdenken.
Achtung: Bei Bonussparverträgen der Gartenstadt-Genossenschaft verlieren Sie Ihren Bonus, bei Bausparverträgen Ihre Abschlussgebühr und bei Unternehmensbeteiligungen (z.B. Firmenaktien) müssen Sie den geldwerten Vorteil nachträglich versteueren! Bei einer Kapitallebensversicherung haben Sie zumindest in den ersten Jahren noch kein nennenswertes Guthaben angespart. Daher verlieren Sie dort auch nichts. In der Regel ist es daher empfehlenswert, einen VL-Vertrag nicht zu kündigen, sondern das vorhandene Guthaben bis zum Ende der Sperrfrist liegen zu lassen. Dann erhalten Sie die staatliche Förderung auf die bereits geleisteten Einzahlungen.

Wie erhalte ich die staatliche Prämie?
Diese müssen Sie jedes Jahr mit Ihrer Steuerklärung beantragen! Dazu erhalten Sie eine entsprechende
Mitteilung von dem Institut, bei dem Sie die Anlage getätigt haben. Die Prämie wird dann nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren vom Finanzamt an Sie ausgezahlt.
Achtung: Wenn Sie vergessen, die Prämie für ein Jahr zu beantragen, erhalten Sie für dieses Jahr auch keine Prämie!

Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie
Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer bzw. jedes Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) liegt, einen Anspruch auf die so genannte Wohnungsbauprämie in Höhe von 8% der Sparsumme. Diese beträgt maximal 45,06 Euro pro Jahr für Ledige und 90,11 Euro pro Jahr für Verheiratete. Diese staatliche Bausparförderung steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist. Jugendliche, die im Sparjahr 16 Jahre alt geworden sind, sind selbstständig prämienberechtigt, auch wenn ihre Eltern bereits eine Wohnungsbauprämie erhalten. Deswegen ist eine solche Anlage auch für junge Leute eine interessante Möglichkeit, Vermögen anzusparen und dafür vom Staat einen Zuschuss zu erhalten.