Ausgabe 12/ 2004
Hartz IV Geschäftsanteile
– kein verwertbares Vermögen –
Genossenschaftsanteile und Mietkautionen stellen kein verwertbares Vermögen im Sinne des § 12 SGB II dar, solange der jeweils zugrunde liegende Nutzungsvertrag besteht.
Während der Vertragslaufzeit besteht für die betroffenen Hilfsbedürftigen keine Möglichkeit, über das Vermögen in Form der Genossenschaftsanteile zu verfügen. Dies ist auch mit der Bundesagentur für Arbeit geklärt und wird in den Hinweisen zu § 12 SGB II berücksichtigt.