Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 27.3.2024 10:10 Uhr

  • Wohnungen
    • Ladenburg:
      1 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, 1.OG mitte, 41.11m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, 9.OG mitte links, 59.56m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.69m2
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    • Waldhof-Ost:
      2 Zimmer, Küche, Bad, sep.WC, Loggia, Tiefgarage, 2.OG mitte, 70.58m2
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Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

Aktuelle Zinsen

Wir können Ihnen aktuell eine Verzinsung von bis zu 1.00% bieten!
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Nächster Termin

Donnerstag, 28.3.2024: Gruendonnerstag

Am Gruendonnerstag bleibt die Geschaeftsstelle ab 12:00 Uhr geschlossen.

Alle Termine finden Sie hier.

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Ausgabe 12/ 2004

Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk

Wer bei dem unvermeidlichen Silvesterfeuerwerk keine unliebsame Überraschung erleben will, sollte beim Kauf seiner Silvesterkracher und auch bei ihrem Gebrauch einige Hinweise berücksichtigen:

Die Vorsicht beginnt bereits beim Kauf. Hier gilt es, darauf zu achten, dass sich eine »BAM«-Nummer auf der Verpackung befindet. Sie garantiert, dass das Produkt geprüft wurde und den deutschen Sicherheitsbestimmungen entspricht.

Natürlich sind Feuerwerkskörper nur im Freien zu verwenden. Hierzu stellt man sie mit der Zündschnur nach oben auf den Boden. Leuchtraketen sollten aus einer fest stehenden Sektflasche abgeschossen werden.
Feuerwerkskörper und Raketen sollte man seitwärts stehend am äußersten Ende der Zündschnur anzünden und sich dann schnell entfernen. Brennt die Zündschnur ab, ohne dass der Feuerwerkskörper explodiert, ist es höchst gefährlich, ihn trotzdem zur Explosion bringen zu wollen.

Besondere Gefahr geht von Knallfröschen aus: Sie ex-plodieren kurz hintereinander und springen, so dass sie durchaus auch zu Gesichtsverletzungen führen können.

Und noch etwas: Selbstverständlich haben Feuerwerkskörper in den Händen von Kindern nichts zu suchen!