Ausgabe 12/ 2004
Freistellungsaufträge ändern
Wie bereits berichtet, haben sich mit Wirkung vom 01.01.2004 die Sparerfreibeträge geändert. Alleinstehende dürfen nur noch 1.421 € (alt: 1.601 €) und Verheiratete 2.842 € (alt: 3.202 €) steuerlich freistellen lassen. Die Werbungspauschale von 51 € für Alleinstehende bzw. 102 € für Verheiratete ist in der Freistellung bereits enthalten.
Bitte denken Sie daran, jetzt die Freistellungsaufträge bei Ihren Kreditinstituten zu prüfen.
Die Gartenstadt-Genossenschaft reduziert nur solche Freistellungsaufträge automatisch, die über dem neuen Höchstbetrag liegen, indem sie diese auf die neuen Beträge 1.421 € bzw. 2.842 € reduziert. Liegt Ihr Freistellungsauftrag unterhalb der neuen Höchstbeträge, wird er unverändert fortgeführt.
Hatten Sie bisher mehreren Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag erteilt und insgesamt den Höchstbetrag ausgenutzt, müssen Sie nunmehr den Freistellungsauftrag entweder bei allen oder auch nur bei einer Bank entsprechend um insgesamt 180 € bei Alleinstehenden bzw. 360 € bei Verheirateten verringern.
Grundsätzlich gilt: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Höchstbetrag nicht überschreiten!!
Bis spätestens Weihnachten sollte ihr eventuell geänderter Freistellungsauftrag in unserer Spareinrichtung vorliegen. Beachten Sie hierbei auch unsere Betriebsferien vom 24.12.2004 bis zum 02.01.2005.
Sie können das Formular im Internet downloaden:
http://www.gartenstadt-genossenschaft.de/sparen/freist.htm
oder über unsere Sparabteilung anfordern.