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Ausgabe 01/ 2005

Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung


42 Wohnungsgenossenschaften betreiben eine Sparein-richtung, um Spargelder der Mitglieder als zusätzliches Finanzierungsinstrument für wohnungswirtschaftliche Investitionen zu nutzen. Sie unterliegen dem Kreditwesengesetz (KWG) und der Aufsicht durch das Bun-desamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Grundsätzlich ist den Spareinrichtungen der Wohnungsgenossenschaften nur das so genannte „Passivgeschäft" erlaubt. Die Spareinrichtungen unterscheiden sich damit von den Vollbanken, die sämtliche Bankgeschäfte inklusive der Kredit- oder Darlehensvergabe in den verschiedenen Formen durchführen dürfen.

Die Idee Spareinrichtungen bzw. „Sparvereine" als Finanzierungsinstrument bei Wohnungsgenossenschaften zu betreiben, ist bereits frühzeitig entwickelt worden. In Deutschland hat dies zuerst der „Bau- und Sparverein zu Hannover" 1885 praktiziert und ist damit - bis heute - großes Vorbild und größte Spareinrichtung dieser besonderen Form praktizierter Selbsthilfe bei Wohnungsgenossenschaften getreu dem Motto: „(zuerst) sparen, (dann) bauen, (dann) wohnen". Die Spareinrichtung ist eine spezifische Art der Fremdfinanzierung und die Wohnungsgenossenschaften können sich damit ein Finanzierungspotential eröffnen, das andere Wohnungsunternehmen nicht erzielen können.

Trotz der bestechenden Idee und vieler Vorteile ist die Gruppe der Spareinrichtungen bei Wohnungsgenossenschaften relativ klein - heute ist dies in erster Linie in den strengen Aufsichtsregelungen des KWG begründet, die vom BaFin kontrolliert werden. Gemäß KWG müssen vor allem die Geschäftsstellenleiter der Spareinrichtungen besondere Voraussetzungen erfüllen. Im Vorstand der jeweiligen Genossenschaft müssen mehrheitlich hauptamtliche Mitglieder vertreten sein, die sowohl die theoretische als auch die praktische Qualifikation zur Leitung und Führung einer Spareinrichtung gegenüber dem BaFin nachgewiesen haben.

Die zur Zeit 42 aktiven Spareinrichtungen verfügen über einen Gesamtbestand an Spareinlagen von rund 1,3 Milliarden Euro, der auch in den letzten Jahren weiter gestiegen ist. Die Spareinlagen haben sich in 2003 um rund 10 % erhöht. In den Spareinrichtungen schwankt der Gesamtspareinlagenbestand zwischen
1 Mio. Euro und knapp 150 Mio. Euro. Die durchschnittliche Spareinrichtung verwaltet Spargelder in Höhe von 30 Mio. Euro. Die Spargenossenschaften haben insgesamt rd. 350.000 Mitglieder. Seit 1982 haben 16 Genossenschaften eine Spareinrichtung eröffnet. Die letzten sechs Gründungen haben alle in den neuen Ländern stattgefunden.

Zur Absicherung der Spareinlagen dieser Wohnungsgenossenschaften verwaltet der GdW seit 1974 einen „Selbsthilfefonds". Ausschließlicher Zweck des Selbsthilfefonds ist es, die Einlagen der Sparer bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern und das Vertrauen in die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtungen zu erhöhen. Die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung verpflichten sich insbesondere, ein internes „Überwachungssystem" (Controlling) einzurichten, damit die den Fortbestand der Spareinrichtung gefährdenden Entwicklungen möglichst frühzeitig erkannt werden.