Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 27.3.2024 10:10 Uhr

  • Wohnungen
    • Ladenburg:
      1 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, 1.OG mitte, 41.11m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, 9.OG mitte links, 59.56m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.69m2
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    • Waldhof-Ost:
      2 Zimmer, Küche, Bad, sep.WC, Loggia, Tiefgarage, 2.OG mitte, 70.58m2
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Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

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Nächster Termin

Donnerstag, 28.3.2024: Gruendonnerstag

Am Gruendonnerstag bleibt die Geschaeftsstelle ab 12:00 Uhr geschlossen.

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Ausgabe 01/ 2005

Betriebskosten

Abrechnung und Reduzierung

Aufgrund der in den vergangenen Jahren immens gestiegenen Betriebskosten hat die Anzahl der Rückfragen zu den Jahresabrechnungen kontinuierlich zugenommen. In persönlichen Gesprächen werden offene Fragen zu einzelnen Abrechnungen oder Positionen von unseren Mitarbeitern der Betriebskostenabteilung (Frau Scheuermann: Telefon 18005-31, Herr Schell Telefon: 18005-32, Herr Ihle: Telefon 18005-33) erläutert.

Die Betriebskosten (auch Nebenkosten oder „zweite Miete" genannt) haben sich in den letzten Jahren durch die stark gestiegenen Aufwendungen beispielsweise für Energie, Wasser oder Müllabfuhr enorm erhöht. Dies ist der Grund, warum sie meist zum falschen Zeitpunkt kommt: Die Betriebskostenabrechnung.

Viele verwirrende Zahlen lassen den Blick der meisten Mitglieder gleich unter den Strich gleiten. Was kommt raus? Erstattung oder Nachzahlung?

Doch ein genauer Blick auf die Abrechnung lohnt sich. Aufgelistet sind hier nicht willkürliche Gebühren oder Kosten, die der Genossenschaft zugute kommen, sondern Summen, die direkt an die Versorgungsbetriebe abgeführt werden müssen. Die Kosten orientieren sich an dem tatsächlichen Verbrauch. Sie werden mit der im Nutzungsvertrag festgelegten und monatlich zu zahlenden Vorauszahlung gegen gerechnet. Bezahlt werden müssen die immer wiederkehrenden Kosten. Der Zeitraum umfasst dabei ein Jahr. Zieht ein Mitglied allerdings vor Ablauf des Jahres aus oder ein, so wird nur der tatsächliche Zeitraum bemessen, in dem der Nutzer die Wohnung angemietet hat.

Um eine möglichst genaue Abrechnung zu erstellen, bei der niemand benachteiligt oder bevorzugt wird, wird oft nach verschiedenen Verteiler-Schlüsseln gerechnet:

Die Kosten richten sich nach der Wohnungsgröße, Wohneinheiten und dem - sofern vorhanden, durch Zähler gemessenen - Verbrauch.

Können die Kosten nicht durch Zähler ermittelt werden, wird ein bestimmter Anteil dadurch errechnet, dass der Gesamtverbrauch des Hauses auf die Quadratmeterzahl der Wohnfläche umgerechnet wird. Jeder Haushalt wird dann - entsprechend der von ihm genutzten Quadratmeter - an den Kosten beteiligt.

Aufgelistet sind auch die Kosten für die Gartenpflege und Treppenhausreinigung, (wenn dies nicht den Nutzern übertragen ist), die Müllabfuhr, Treppenhaus-Beleuchtung, Schornsteinfeger, Kabelanschluss und Versicherungen.

Einige verbrauchsabhängige Kosten lassen sich reduzieren. Etwa durch sparsamen Verbrauch von Wasser, richtiges Heizen oder die Reduzierung von Restmüll. Schon ein paar Veränderungen im Umgang mit Energie oder Wasser schlagen in der Betriebskostenabrechnung spürbar zu Buche. Duschen statt baden oder der Verzicht auf Abwaschen unter fließendem Wasser.

Als Verwalter der Genossenschaftswohnung haben wir genauso wie Sie als Nutzer ein Interesse daran, die Betriebskosten zu reduzieren bzw. den Anstieg zu bremsen. Wir versuchen deshalb im Rahmen unserer organisatorischen, technischen und vertragsrechtlichen Möglichkeiten unseren Beitrag hierzu zu leisten.