Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 17.4.2024 07:07 Uhr

  • Wohnungen
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.13m2
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Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

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Nächster Termin

Dienstag, 7.5.2024: Maimarktdienstag

Am Maimarktdienstag ist die Geschaeftsstelle nur bis 12:00 Uhr geoeffnet.

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Ausgabe 03/ 2005

Die häufigsten gestellten Fragen bezüglich der Mitgliedschaft

Wie wird man Mitglied?

Die Mitgliedschaft bei der Gartenstadt-Genossenschaft wird durch Zeichnung und Zahlung von zwei Pflichtanteilen (je 150 €) zuzüglich einem Eintrittsgeld (zurzeit 25 € pro beitretendem Mitglied) erworben. Der Beitritt zur Genossenschaft muss vom Vorstand genehmigt werden.

Wenn sich jemand für eine Genossenschaftswohnung interessiert, erhält er von uns zunächst den so genannten Antrag auf Überlassung einer Wohnung. Es handelt sich dabei um ein Formular, in welches der Interessent seine persönlichen Daten vor allem aber seine Wünsche hinsichtlich der Wohnung einträgt. Als nächstes folgt ein persönliches Gespräch mit einer unserer Sachbearbeiterinnen, in dem Fragen zum Wohnungsantrag geklärt werden können und der individuelle Wohnungswunsch ausführlicher besprochen wird. Manch einer hält diese Vorgehensweise zwar für umständlich, wir sind jedoch der Meinung, dass in einem persönlichen Gespräch weitaus besser informiert und Missverständnissen vorgebeugt werden kann. Für den Interessenten hat dies den Vorteil, dass er alles Wissenswerte über unseren Bestand, wie z.B. die unterschiedlichen Ortslagen, das dort vorhandene Wohnraumangebot und die anzutreffenden infrastrukturellen Einrichtungen erfährt. Hier hat er die Gelegenheit, seinen Wohnungswunsch zu erweitern und ggf. zu korrigieren. Nur so kann sich die Genossenschaft ein vollständiges Bild über den Interessenten machen, um diesen individuell zu bedienen und passenden, bedarfsgerechten Wohnraum anbieten.

Anhand des Wohnungsantrags wird der Interessent in unserer Wohnungsantragsdatei erfasst. Sobald eine Wohnung frei wird, verschicken wir Wohnungsangebote an mehrere Interessenten, deren Wünsche zu den Daten der Wohnung passen. Dann ist die Möglichkeit gegeben, sich bei uns zu melden und die Wohnung zu besichtigen. Wenn die Wohnung gefällt und der Wunsch, die Wohnung zu erhalten, erklärt wurde, entscheidet der Vorstand, ob und wem die Wohnung überlassen werden kann.

Spätestens mit dem nun folgenden Abschluss des Nutzungsvertrages müssen die laut Satzung erforderlichen weiteren Geschäftsanteile erworben und eingezahlt werden. Die Anzahl der zu zeichnenden Anteile (jeweils 150 €) richtet sich nach der jeweiligen Wohnungsgröße:

1-Zimmer-Wohnung :  8 Anteile : 1200€
2-Zimmer Wohnung : 12 Anteile :1800€
3-Zimmer-Wohnung : 16 Anteile : 2400€
4-Zimmer-Wohnung : 20 Anteile : 3000€
5-Zimmer-Wohnung : 24 Anteile : 3600€

Falls ein Garten zur Wohnung gehört, also bei den Einfamilienhäusern, sind weitere 4 Anteile (600 €) erforderlich.

Der Vorstand kann bei der Wohnungsvergabe die Übernahme darüber hinausgehender Anteile zur Voraussetzung machen.


Muss man als Bewohner einer Genossenschaftswohnung Mitglied sein?

Da nur Mitglieder an dem genossenschaftlichen Zweck teilhaben dürfen, können die zur Verfügung stehenden Wohnungen auch nur an Mitglieder vergeben werden. Das bedeutet aber nicht, dass alle Bewohner einer Wohnung Mitglieder sein müssen. So müssen z.B. die zum Haushalt gehörenden Kinder keine Mitglieder sein.


Welche Auswirkung hat die Mitgliedschaft auf die Wohnungsvergabe?

Die Wohnungsvergabe bei der Gartenstadt-Genossenschaft richtet sich hauptsächlich nach der Dauer der Mitgliedschaft. Dass heißt, dass bei gleichen Voraussetzungen das Mitglied mit der längeren Mitgliedschaft die gewünschte Wohnung erhält.

Daneben finden soziale Aspekte oder das allgemeine genossenschaftliche Verhalten des Wohnungsinteressenten Berücksichtigung, auch ob man z.B. zur Finanzierung der Genossenschaft durch Spargelder bei der Spareinrichtung beiträgt.

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