Ausgabe 03/ 2005
Jahresbescheinigung über Kapitalerträge
Liebe Mitglieder,
wie schon erwähnt sind Kreditinstitute - und somit auch die Gartenstadt-Genossenschaft mit ihrer Spareinrichtung - erstmals für 2004 verpflichtet, nach vorgeschriebenem Muster eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge auszustellen, soweit entsprechende Daten vorliegen.
Die Bescheinigung soll dem Steuerpflichtigem (Sparer, Mitglied) nach der Intention des Gesetzgebers das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung erleichtern, sofern Sie darin Einnahmen aus Kapitalvermögen usw. zu deklarieren haben (Anlagen KAP, AUS und SO).
Sie erhalten nach Anforderung bei unserer Sparabteilung eine entsprechende Bescheinigung für die bei uns geführten Konten.
Setzen Sie sich mit den Mitarbeitern unserer Spareinrichtung in Verbindung (Tel. 18005 23-25) oder schauen Sie persönlich vorbei.