Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 27.3.2024 10:10 Uhr

  • Wohnungen
    • Ladenburg:
      1 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, 1.OG mitte, 41.11m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, 9.OG mitte links, 59.56m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.69m2
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    • Waldhof-Ost:
      2 Zimmer, Küche, Bad, sep.WC, Loggia, Tiefgarage, 2.OG mitte, 70.58m2
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Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

Aktuelle Zinsen

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Nächster Termin

Freitag, 31.5.2024: Am Brueckentag Freitag den 31. Mai 2024 bleibt die Sparabteilung/Kasse geschlossen.

Am Freitag, 31. Mai 2024, bleibt die Sparabteilung/Kasse der Genossenschaft geschlossen. Wir bitten Sie dies bei Ihren Dispositionen zu beruecksichtigen.

Alle Termine finden Sie hier.

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Ausgabe 05/ 2005

Meine erste Wohnung

Endlich eine eigene Wohnung. Keine überflüssigen Kommentare mehr, wenn man sich nachts ins Zimmer geschlichen hat oder morgens hektisch ohne Frühstück das Haus verlässt. Aber die neue Freiheit heißt auch Verzicht auf einige Bequemlichkeiten und neue Verantwortung. Hier einige Tipps für die erste Wohnung:

Erst einmal überlegen, was man will - alleine wohnen, mit Kollegen, mit Freund oder Freundin? Wo soll die Wohnung liegen, nahe am Arbeitsplatz, der Hochschule, mitten in der Stadt oder mehr im Grünen? Wie viel darf es kosten? - Möglichst nicht mehr als 30 Prozent des Einkommens! Welche Verkehrsanbindung ist wichtig? Dann geht die Suche los: Das größte Angebot haben nach wie vor die Immobilienseiten in den Tageszeitungen. Aber auch im Internet kann man zunehmend fündig werden, z.B. unter
www.gartenstadt-genossenschaft.de.

An Anschlagbrettern im Supermarkt, in Unis oder am Arbeitsplatz werden auch oft Nachmieter gesucht. Und natürlich freut sich auch Ihre Gartenstadt-Genossenschaft über wohnenden Nachwuchs - ein Anruf lohnt sich immer. Und wer bei uns eine passende Wohnung findet, wird Mitglied und erwirbt Anteile. Die Kosten dafür sind in der Regel nicht höher als eine Mietkaution.

Sind die idealen vier Wände gefunden, geht es um den Mietvertrag bzw. den sog. Nutzungsvertrag, wie es bei den Genossenschaften heißt. Wichtig: Sorgfältig durchlesen. Entsprechen alle Punkte den Abmachungen? Sind spezielle Vereinbarungen schriftlich festgehalten worden? Bitte auch die Hausordnung durchlesen, denn mit der Unterschrift unter den Vertrag verpflichtet sich das Mitglied, sie auch einzuhalten. Beide Exemplare des Nutzungsvertrages sind zu unterschreiben und auch beide wieder der Genossenschaft zurückzusenden.

Anschließend erhält man einen mit Unterschriften der Genossenschaft wieder zurück.

Ziehen Freund und Freundin zusammen oder wird eine WG gegründet, unterschreiben meist mehrere Personen den Nutzungsvertrag. Mit dieser Unterschrift aber haftet jeder und jede gegenüber der Genossenschaft für die gesamte Nutzungsgebühr. Einen von mehreren Personen unterzeichneten Nutzungsvertrag können auch nur alle diese Personen gemeinsam auflösen - einfach alleine kündigen und ausziehen geht also nicht. Genau genommen müssen diejenigen, die in der Wohnung bleiben wollen, mit der Genossenschaft einen neuen Vertrag abschließen. Zeichnet sich ab, dass die Mitbewohner häufig wechseln, kann es ratsam sein, wenn nur eine oder zwei Personen den Nutzungsvertrag unterschreiben und die anderen als Untermieter aufnehmen. Das muss die Genossenschaft dann aber genehmigen. Im Nutzungsvertrag ist in der Regel erwähnt, für wie viele Personen die Wohnung zur Nutzung überlassen wird. Bei kleinen Wohnungen eben nur für eine Person. Dass bedeutet aber nicht, dass der Freund oder die Freundin nicht auch einigermaßen regelmäßig in der Wohnung übernachten darf - das ist Privatsache. Hält sich aber eine zweite Person fast ständig in der Wohnung auf, gilt sie als Untermieter.

Jetzt geht's los: Der Einzug
Ist der Vertrag unterschrieben, kann man schon mal die Freunde für den Umzug aktivieren. Aber vorher gibt es noch etwas Papierkram zu erledigen: Beim Einwohneramt melden, Versicherungen abschließen (Hausrat und Privathaftpflicht sind sinnvoll) und alles für die Wohnungsübergabe vorbereiten - die erste Nutzungsgebühr. Die Genossenschaftsanteile sind schon vor Abschluss des Nutzungsvertrages zu zahlen.

Bei der Übergabe wird auch ein Protokoll erstellt, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten wird. Bitte also selbst auf Mängel achten, sonst wird man beim Auszug für die Delle in der Tür verantwortlich gemacht, die man gar nicht verursacht hat.

Übrigens: Schlampige Zahler leben gefährlich. Wer nicht dafür sorgt, dass regelmäßig und pünktlich die Nutzungsgebühr beglichen wird, dem droht die Kündigung - also, am besten der Genossenschaft eine Einzugsermächtigung erteilen.