Ausgabe 11/ 2005
Dividende auf das Sparkonto
§ 29 Abs. 3 der Genossenschaftssatzung lautet: Fällige Gewinnanteile werden in der Geschäftsstelle der Gartenstadt-Genossenschaft ausgezahlt, Der Anspruch auf Auszahlung der Gewinnanteile verjährt, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren nach Fälligkeit abgeholt sind.“
Wir raten daher allen Mitgliedern, ein Sparkonto bei der Gartenstadt-Genossenschaft zu eröffnen, damit die Dividende nicht verfallen kann!