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      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.13m2
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Ausgabe 11/ 2005

Antidiskriminierungsgesetz
GdW fordert 1:1-Umsetzung in der neuen Legislaturperiode

GdW-Präsident Lutz Freitag hat die Entscheidung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, die Entscheidung über das von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachte Antidiskriminierungsgesetz erneut zu vertagen und das Gesetz in der jetzt vorliegenden Form in dieser Legislaturperiode damit endgültig scheitern zu lassen, differenziert beurteilt.

„Da auch die neue Bundesregierung - unabhängig von ihrer parteipolitischen Zusammensetzung - die einschlägigen EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung umsetzen muss, fordern wir, dass die vom GdW erreichte Ausnahmeregelung, nach der die gezielte Auswahl von Mietbewerbern zur Sicherung sozial stabiler Nachbarschaften und gemischter Belegungsstrukturen vom Generalverdacht einer Diskriminierung ausgenommen werden kann, erhalten bleibt", sagte Freitag. Besser wäre es allerdings, wenn diese „kann" - Vorschrift in eine „ist" - Vorschrift umgewandelt würde. „Unsere Wohnungsunternehmen brauchen eine klare und eindeutige Rechtsvorschrift, nach der sie - ohne Rechtsstreitigkeiten fürchten zu müssen - ihre Kundenauswahl treffen können", erklärte der GdW-Chef. Der Anteil der Mieter und Genossenschaftsmitglieder mit Migrationshintergrund (einschließlich Einbürgerungen) in den von GdW-Mitgliedsunternehmen bewirtschafteten Wohnungsbeständen sei im Durchschnitt doppelt so hoch wie der Anteil dieser Personengruppe an der Gesamtbevölkerung. Die GdW - Mitgliedsunternehmen bemühten sich bereits seit Jahrzehnten intensiv und erfolgreich um die sozialräumliche Integration von Zuwanderern. Dies sei auch ein wirksamer Beitrag, um die Gefahr der Diskriminierung in anderen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft zu vermindern. Diese Unterstützung der Integration werde seit Jahrzehnten ohne gesetzliche Regulierung von den im GdW organisierten 3.200 Wohnungsunternehmen geleistet. „Eine über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinausgehende Einschränkung der Vertragsfreiheit ist deshalb unnötig und wird vom GdW abgelehnt", so der Präsident des größten deutschen Branchendachverbandes.

Weiterhin müsse klargestellt werden, dass die Wohnraumvermietung generell, also auch bei großen Wohnungsunternehmen, kein „Massengeschäft" sei und dass bei Wohnungsgenossenschaften nur die Mitglieder dieser Selbsthilfe-
einrichtung und bei industrieverbundenen Wohnungsunternehmen, die mitbestimmungspflichtige betriebliche Sozialeinrichtungen sind, nur die Beschäftigten des Industrieunternehmens Anspruch auf eine Wohnung haben.