Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 27.3.2024 10:10 Uhr

  • Wohnungen
    • Ladenburg:
      1 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, 1.OG mitte, 41.11m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, 9.OG mitte links, 59.56m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.69m2
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    • Waldhof-Ost:
      2 Zimmer, Küche, Bad, sep.WC, Loggia, Tiefgarage, 2.OG mitte, 70.58m2
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Freitag, 31.5.2024: Am Brueckentag Freitag den 31. Mai 2024 bleibt die Sparabteilung/Kasse geschlossen.

Am Freitag, 31. Mai 2024, bleibt die Sparabteilung/Kasse der Genossenschaft geschlossen. Wir bitten Sie dies bei Ihren Dispositionen zu beruecksichtigen.

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Ausgabe 01/ 2006

Fehlbelegungsabgabe gehört abgeschafft

Die Stadt Mannheim erhebt immer noch die so genannte „Fehlbelegungsabgabe“. Diese Abgabe betrifft nach Angaben des Wohnungsamtes ca. 900 Mietverhältnisse. Dabei ist zu vermuten, dass überproportional auch Mitglieder der Gartenstadt-Genossenschaft betroffen sind, die öffentlich geförderte Wohnungen nutzen und aufgrund veränderter Einkommensverhältnisse nicht mehr die Voraussetzungen erfüllen, die zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigen.

Ziel der Fehlbelegungsabgabe als Ausgleichszahlung soll es sein, den nicht mehr gerechtfertigten Subventionsvorteil, den diese Nutzer haben, abzuschöpfen. Bei unseren öffentlich geförderten Genossenschaftswohnungen besteht ein solcher Subventionsvorteil aber seit langem nicht mehr, weil alle öffentlichen Darlehen schon vor mehr als 10 Jahren vorzeitig zurückgezahlt wurden. Ein Vorteil für den Nutzer kann auch nur dann bestehen, wenn die Grundnutzungsgebühr von öffentlich geförderten Sozialwohnungen niedriger ist als bei vergleichbaren freifinanzierten Wohnungen. Das trifft heute in den meisten Fällen nicht zu. Hinzu kommt, dass es in Mannheim gar keinen Wohnungsmangel mehr gibt. Im Gegenteil sind mittlerweile teilweise massive Leerstände, wenn auch bisher nicht bei der Genossenschaft, zu beklagen. Deshalb hat sich das Instrument der „Fehlbelegungsabgabe“ überlebt. Denn das geltende Gesetz gibt den Sozialmietern mit etwas besserem Einkommen das falsche Signal, nämlich sie seien fehl am Platze und sollten entweder mehr zahlen oder wegziehen. Stattdessen benötigt man gerade auch im sozialen Wohnungsbau ein gutes Mischungsverhältnis an Mietern. Sonst nehmen die sozialen Probleme zu und müssen durch die Stadt Mannheim anschließend mit hohen Ausgaben für Sozialarbeit wieder abgemildert werden. Die Zeche zahlt letztendlich der Steuerzahler. Das ist grober Unfug und baldmöglichst zu beenden.
Darüber hinaus dürfte der Verwaltungsaufwand der Stadt Mannheim in keinem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Einnahmen stehen. Denn Erhebungen des Wirtschaftsministeriums von Baden-Württemberg bei den Kommunen belegten, dass die Bürokratiekosten bei der Abgabe inzwischen bei 25 % liegen sollen. Andere Bundesländer, wie Hamburg und Berlin, haben diese Abgabe bereits abgeschafft. Nordrhein-Westfalen will dies ebenfalls tun.

Für die öffentlich geförderten Wohnungen der Gartenstadt-Genossenschaft läuft die staatliche Bindung glücklicherweise Ende 2006 aus. Wir gehen davon aus, dass leider erst zu diesem Zeitpunkt, wenn die Zahlungen unserer Mitglieder wegfallen, vollständig auf die Fehlbelegungsabgabe verzichtet wird.