Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 17.4.2024 07:07 Uhr

  • Wohnungen
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.13m2
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Ausgabe 01/ 2006

Verkehrssicherungspflicht geht alle an

Mit dem Thema „Verkehrssicherungspflicht” verbinden unsere Mitglieder weitestgehend die Streu-, Kehr- und Reinigungspflicht, die bei der Genossenschaft in aller Regel auf die Nutzer delegiert ist. Gerade zur Zeit ist die Schnee- und Eisbeseitigung wichtig um die Verkehrssicherheit auf den Geh- und Zugangswegen zu gewährleisten.

Der Begriff der Verkehrssicherung geht jedoch weit darüber hinaus. Er umfasst die allgemeine Rechtspflicht, im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen und beruht auf dem Gedanken, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen hat. Da eine Verkehrssicherung die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist, muss nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden. Vielmehr sind nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen der jeweiligen Verkehrskreise, im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren, geeignet sind, Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fern liegender, bestimmungswidriger Nutzung drohen.

Deshalb ist es u. a. wichtig, die Flucht- und Rettungswege jederzeit freizuhalten. Das Abstellen von Gegenständen in Fluren, Gängen und Treppenhäusern, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, ist nicht gestattet. Stellen Sie also keine Schränke, Schuhe, Rollschuhe, Fahrräder, große Blumenkübel oder andere Gegenstände vor Ihre Wohnungstür! Im Interesse aller Bewohner sind auch die Zufahrten und Standplätze für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge immer freizuhalten.

Die Verkehrssicherungspflicht spielt sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht eine Rolle. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann zivilrechtlich zu Schadensersatzverpflichtungen führen und strafrechtlich zu einer Bestrafung, z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung. Genossenschaft und Nutzer haben deshalb ein gemeinsames Interesse an einer klaren Handhabung solcher Gefahrenquellen. So sehr wir auch die mitgliederseitigen Aktivitäten zur Verschönerung des Wohnungsumfeldes begrüßen, so sehr müssen wir allerdings auch darauf achten, dass damit verbundene Gefahren sich nicht realisieren.

Gegen die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten kann man sich auch versichern. Für das eigene Auto muss man sogar von Gesetzes wegen eine KFZ-Haftpflichtversischerung abschließen. Ansonsten deckt eine private Haftplichtversicherung entsprechende Schäden ab. Gerne informieren Sie die Mitarbeiter unserer Sparabteilung über weitere Einzelheiten.

Udo Maier Tel. 0621/18005-23, Jürgen Pahl Tel. 0621/18005-24, Mathias Uhl Tel. 0621/18005-25.