Ausgabe 01/ 2006
Jahresbescheinigung über Kapitalerträge nach § 24 c EStG
Die Genossenschaft muss seit dem Veranlagungszeitraum 2004 neben den Steuerbescheinigungen auch die so genannten Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge ausstellen. Diese Erträgnisaufstellung ist dann in die jeweilige Steuererklärung zu übertragen.
Die Jahresbescheinigung für 2005 liegt den Mitgliedern ab Mitte Januar 2006 in unserer Sparabteilung zur Abholung bereit.