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vom 25.4.2024 13:01 Uhr

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      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
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Ausgabe 02/ 2006

Taubenfüttern ist tabu

Sie sind Einwanderer aus den Felswänden des Mittelmeerraumes und fühlen sich auch in unseren Breitengraden putzmunter.

Tauben sind wahre Überlebenskünstler, doch mit ihnen „flogen” auch zahlreiche Probleme in unsere Städte ein. Ihre massenhafte Vermehrung führt zu heftigen Verunreinigungen, aber auch zur Verdrängung heimischer Vogelarten. Regelrechte „Kill-Teams” sind in den Städten unterwegs, um der Taubenüberpopulation Herr zu werden. Netze werden über schützenswerte Fassaden gehängt und Fensterbänke mit Drähten gesichert. Schließlich will niemand den Taubenkot auf Balkon, Fensterbank oder Gehwegen.

Schonender geht man mit Rabenattrappen aus Plastik gegen die Tauben vor. Unbedingt aber sollte auf das Füttern verzichtet werden. Die so verursachte Taubenplage macht nicht zuletzt den Vögeln selbst zu schaffen. Erkrankungen und Verkrüppelungen (etwa der Krallen) nehmen zu. Aber auch heimische Vogelarten, die ähnliche ökologische Nischen in unseren Städten nutzen wie die Tauben, werden verdrängt. Dazu gehört auch der Spatz, der einst in unseren Städten heimisch war und nun vom Aussterben bedroht ist. Nicht nur die fliegende Konkurrenz, auch die Versiegelung immer größerer Flächen und das geringer werdende Angebot an natürlicher Nahrung, die besonders für die Aufzucht des Nachwuchses wichtig ist (Maden, Würmer, etc.), bedrohen diese Art.

Was tun? Die Naturschutzverbände empfehlen, die Singvögel nur bei Minusgraden zu füttern. Dazu sollten die im Handel angebotenen Spezialfutter verwendet werden. Wie man sonst noch den Vögeln das Leben - besonders in unseren Städten - erleichtern kann und wie wichtig gezielte Fütterung ist oder Nisthilfe sein können, darüber informiert etwa der Naturschutzbund (Nabu). Tauben füttern hilft keiner Vogelart und bedeutet langfristig für die Tauben selbst ein Drama.

Übrigens kann Tauben füttern in Mannheim auch teuer werden. Wer gegen das in der städtischen Polizeiverordnung geregelte Verbot der Fütterung verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro im Einzelfall und bei fortgesetztem Füttern mit einem Zwangsgeld von 500 Euro rechnen.