Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Ausgabe 04/ 2006

Bericht des Vorstands - IV. Spareinrichtung

Im Gegensatz zum Geschäftsjahr 2004, als die Spareinlagen und Sparbriefe der Mitglieder trotz Zinsgutschrift um 224 T€ zurückgingen, haben unsere Sparer im Berichtsjahr 198 T€ mehr eingezahlt als von ihren Konten abgehoben. Die Genossenschaft hat diesen Trend durch ihre Sparzinssätze unterstützt, die beim allgemein niedrigen Zinsniveau des Jahres immer über den Marktsätzen lagen. Am Jahresende war ein Zugang von 1,608 Mio. € (2,78%) incl. Zinsgutschriften zu verzeichnen.

Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:


Spareinlagen, Sparbriefe



Die Bedeutung der Spareinlagen für die Finanzierung des Genossenschaftsvermögens wurde dadurch weiter gestärkt.

Die Anzahl der Konten ging von 8.856 Konten auf 8.811 Konten zurück. Das durchschnittliche Sparguthaben je Konto betrug 6.746 € (Vorjahr 6.530 €).

Die Sparer hatten ihre Gelder zum 31. Dezember 2005 wie folgt angelegt:


Kontenstand, Konten, Anlagenbetrag



Unser Ziel ist es, den Stellenwert der Spareinrichtung für die Tätigkeit der Genossenschaft möglichst allen Mitgliedern und darunter besonders den Jüngeren deutlich zu machen, damit die Gartenstadt-Genossenschaft auch in Zukunft auf einer breiten und sicheren finanziellen Grundlage steht. Wie aus der folgenden Aufstellung ersichtlich ist, sind es derzeit weitaus überwiegend die älteren Mitglieder, die die Vorteile unsere Spareinrichtung nutzen und damit zur Finanzierung der Genossenschaft beitragen.


Alter der Sparer/ Guthaben



Falls es wider Erwarten nicht gelingen sollte, die jetzt noch jüngeren Mitglieder für das Sparen bei der Genossenschaft zu gewinnen, müssten wir uns künftig wieder verstärkt um Bankkredite bemühen, was aufgrund eines höheren Zinsaufwands unsere Instandhaltungs- und Modernisierungsspielräume einengen würde.

Die Gartenstadt-Genossenschaft ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung des GDW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.) zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften angeschlossen. Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Spareinlagen der Sparer bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge. Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtungen aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GDW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch auf Sicherung besteht jedoch nicht.

Die Genossenschaft hat im Jahr 2005 Zahlungen an den Sicherungsfonds in Höhe von 23.241,31 € (Vorjahr: 22.793,08 €) geleistet.