Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.13m2
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Ausgabe 05/ 2006

“Gartenstadt” - das verpflichtet!

Wer träumt nicht von einem Häuschen mit Garten. Das dachten auch unsere Gründer und deshalb setzten sie sich dafür ein, dass nach englischem Vorbild auch in Deutschland Gartenstädte gegründet wurden und sich dadurch für viele dieser Traum erfüllte. Die historischen Gartenstädte wurden in den meisten Städten unter Denkmal- und Ensembleschutz gestellt, bekanntlich auch bei uns. Der Erhalt dieser Architektur- und Siedlungsstrukturen ist mit einem hohen Pflegeaufwand verbunden. Die schmucken Siedlungen werden immer wieder von zahlreichen Besuchern bewundert. „Da möchte man selber wohnen“. Kein Wunder, dass die Nachfrage nach einem Häuschen nach wie vor sehr groß ist.

Unsere Mitglieder tragen zur Instandhaltung der Gartenstadtsiedlungen sehr viel bei. Dafür gebührt ihnen unser großer Dank und ein hohes Lob. Gartenstadt, das sind aber nicht nur die Häuser, sondern, wie der Name schon sagt, auch die Gärten. Beides gehört untrennbar zueinander. Das ist Anlass für diesen Artikel. Beim Durchgang der Besucher durch die Siedlungen benutzen sie auch die Gartenwege und finden dabei leider unter den vorwiegend gepflegten Gärten auch solche, die sehr zu wünschen übrig lassen und die keine Zierde der Gartenstadt sind und nicht in das sonst so harmonische Bild passen. „Sonniges Heim und blühender Garten – Symbol der Gartenstadt“ heißt es so schön im Sängerspruch des 1922 gegründeten Gesangvereins Gartenstadt. Verunkrautete Gärten und wild wuchernde Hütten und Stelllagen mindern unser Ansehen in der Öffentlichkeit. Das muss nicht sein. Das Umfeld der Häuser, und dazu gehören auch die Garten- und die Gehwege, bedarf der gleichen sorgfältigen Pflege wie diese selbst, erst dann kommen die „Denkmale“ zur vollen Geltung.

Wer zur ordentlichen Pflege seines Umfelds, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage ist, muss sich eines Dritten bedienen oder konsequent eine Etagenwohnung beziehen, bei der die Pflege der
Grünflächen in die Nebenkosten eingerechnet wird. Bewerber, die gerne einen Garten hätten sind genügend vorhanden.
Jetzt im Frühjahr möchten wir die Mitglieder, die sich angesprochen fühlen, herzlich darum bitten, ihrer Pflicht zur Pflege des Vor- und Hausgartens, sowie der zum Haus gehörenden Wege nachzukommen und dabei nicht zu vergessen, dass auch der im Laufe der Zeit eingetretene „Wildwuchs“ von Schuppen und Ställen dazu gehört.