Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 24.4.2024 15:03 Uhr

  • Wohnungen
    • :
      3 Zimmer, Küche, Bad, EG links, 77.88m2
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    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
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Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

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Dienstag, 7.5.2024: Maimarktdienstag

Am Maimarktdienstag ist die Geschaeftsstelle nur bis 12:00 Uhr geoeffnet.

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Ausgabe 11/ 2006

Bindung der letzten öffentlich geförderten Genossenschaftswohnungen endet zum Jahresende

Vor zehn Jahren hat die Gartenstadt-Genossenschaft in einem einmaligen Kraftakt alle bestehenden öffentlich geförderten Darlehen an die Landesbank zurückgezahlt. Dies war notwendig geworden, um die ungerechte Ungleichbehandlung der Mitglieder, wenn auch nicht sofort, so doch nach einer 10jährigen Übergangszeit beenden zu können. Jetzt ist es endlich soweit! Ab Januar 2007 sind wir nicht mehr daran gebunden, bestimmte Wohnungen lediglich an Mitglieder mit „Berechtigungsschein zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung“ zu überlassen. Ab dann stehen sämtliche über 4.000 Genossenschaftswohnungen allen unseren Mitgliedern offen. Damit ist endlich innerhalb der Genossenschaft die Gleichbehandlung der Mitglieder gegeben. Leerstände lediglich aufgrund der Bindung der Wohnung wird es künftig nicht mehr geben. Auch die unsoziale und für die einzelnen Wohngebiete schädliche Fehlbelegungsabgabe hat für die bei uns wohnenden Mitglieder ab nächstem Jahr ein Ende.

Allerdings bedeutet das Ende der öffentlichen Bindung auch das Ende unterschiedlicher Nutzungsgebühren zwischen gleichartigen Genossenschaftswohnungen. Soweit die öffentlich gebundene Wohnung bisher eine geringere Nutzungsgebühr als eine gleichartige evtl. sogar im gleichen Haus liegende freifinanzierte Wohnung hatte, müssen wir ab Januar 2007 Anpassungen vornehmen. Wir versuchen dies in angemessenen Schritten durchzuführen, was im Einzelfall dennoch eine erhebliche monatliche Mehrbelastung des Geldbeutels bedeuten kann. Wir bitten die betroffenen Mitglieder dafür um Verständnis. Alle wohnlich versorgten Genossenschaftsmitglieder müssen zu den der genossenschaftlichen Gemeinschaft entstehenden Kosten beitragen. Dabei werden die Nutzungsgebühren der versorgten Mitglieder sogar noch so rücksichtsvoll wie möglich, d. h. in mehreren Schritten angepasst. Neu Einziehende müssen dagegen sofort die von der Genossenschaft zurzeit als erforderlich erachtete Nutzungsgebühr entrichten.