Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 27.3.2024 10:10 Uhr

  • Wohnungen
    • Ladenburg:
      1 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, 1.OG mitte, 41.11m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, 9.OG mitte links, 59.56m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.69m2
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    • Waldhof-Ost:
      2 Zimmer, Küche, Bad, sep.WC, Loggia, Tiefgarage, 2.OG mitte, 70.58m2
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Nächster Termin

Freitag, 31.5.2024: Am Brueckentag Freitag den 31. Mai 2024 bleibt die Sparabteilung/Kasse geschlossen.

Am Freitag, 31. Mai 2024, bleibt die Sparabteilung/Kasse der Genossenschaft geschlossen. Wir bitten Sie dies bei Ihren Dispositionen zu beruecksichtigen.

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Ausgabe 04/ 2007

Bericht des Vorstands

IV. Spareinrichtung
Die allgemeine Entwicklung des Sparverhaltens der Bevölkerung schlug sich auch auf die Höhe der Spareinlagen und Sparbriefe der Mitglieder nieder. Hatte die Genossenschaft im Geschäftsjahr 2005 noch einen Volumenzugewinn von 1,608 Mio. Euro incl. Zinsgutschriften zu verzeichnen, so gingen die Einlagen zum Jahresende 2006 um 762 Tausend Euro zurück.
Die Genossenschaft förderte ihre Mitglieder mit Zinsgutschriften in Höhe von insgesamt 1,47 Mio. Euro.
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:


Die Anzahl der Konten ging von 8.811 Konten auf 8.694 Konten zurück. Das durchschnittliche Sparguthaben je Konto betrug 6.750 Euro (Vorjahr 6.746 Euro).
Die Sparer hatten ihre Gelder zum 31. Dezember 2006 wie folgt angelegt:

Die Gartenstadt-Genossenschaft ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung des GDW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.) zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften angeschlossen. Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Spareinlagen der Sparer bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge. Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtungen aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GDW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch auf Sicherung besteht jedoch nicht.
Die Genossenschaft hat im Jahr 2006 Zahlungen an den Sicherungsfonds in Höhe von 23.157,48 Euro (Vorjahr: 23.241,31 Euro) geleistet.