Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
K2, 12-13 - 68159 Mannheim - (0621) 18005-0 - info@gartenstadt-genossenschaft.de
Seiten durchsuchen...
 
 

Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 17.4.2024 07:07 Uhr

  • Wohnungen
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
      mehr Infos...
    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.13m2
      mehr Infos...

Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

Aktuelle Zinsen

Wir können Ihnen aktuell eine Verzinsung von bis zu 1.00% bieten!
Weitere Infos...

Nächster Termin

Dienstag, 7.5.2024: Maimarktdienstag

Am Maimarktdienstag ist die Geschaeftsstelle nur bis 12:00 Uhr geoeffnet.

Alle Termine finden Sie hier.

Teilen Sie uns Ihren Termin mit!

Ausgabe 08/ 2000

WALTER PAHL: 90 Jahre Gartenstadt-Genossenschaft
VIII. Immer wieder veränderte Rahmenbedingungen

1968 versuchte man die „Mehrverdiener“ durch ein Wohnungsbau – Änderungsgesetz zum Auszug aus den Sozialwohnungen zu bewegen. Die „Fehlbelegungsabgabe“ wurde zugelassen und von den Ländern eingeführt. Den durch unterschiedliche Boden – und Baupreise sowie Festhalten an der „Kostenmiete“ entstandenen Differenzen im Mietgefüge wollte man durch Anheben der Zinsen begegnen. Wegen des Abbaus der Zinsverbilligungen, Eigenheime und Eigentumswohnungen waren ausgenommen, versprach man , „man werde die Wohnungswirtschaft schon nicht hängen lassen, wenn es zu Schwierigkeiten komme“. Daraus wurde aber nichts. Die Unternehmen mußten selbst sehen, wie sie zu recht kommen und mitunter auf nötig gewordene Mietanhebungen verzichten. Es war auch zugesagt, dass die Darlehensrückflüsse für den Wohnungsbau gebunden werden. Sie wurden dann allerdings zum großen Teil doch zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet Der Finanzierungsanteil der öffentlichen Mittel ging von Jahr zu Jahr zurück und ist heute fast nicht mehr der Rede wert. Soweit noch öffentliche Mittel gegeben wurden, waren sie mit von vornherein feststehenden Zinserhöhungen ausgestattet.
 
Neue und verschärfte Kündigungsschutzvorschriften wurden 1974 in das Mietrecht eingeführt und Mieterhöhungsmöglichkeiten durch das „Miethöhengesetz“ im frei finanzierten Wohnungsbau erschwert. Die sogenannte Vergleichsmiete wurde als Obergrenze festgesetzt. 1982 stellte die christlich – liberale Bundesregierung einen statistischen Wohnungsüberhang von 0,8 Mio. Wohnungen fest. Der Bund zog sich mehr und mehr aus der Verantwortung zurück und überließ Ländern und Kommunen diese Aufgabe. 1988 wurde das bis dahin niedrigste Nachkriegsergebnis mit nur 200.000 Neubau - Mietwohnungen erreicht. Hingegen erhöhten sich die Zahlen bei Eigentumsmaßnahmen. Die Arbeitslosenzahlen und dem entsprechend auch das Wohngeldaufkommen nahmen kräftig zu.
 
Die Pleite der gewerkschaftseigenen Neuen Heimat (NH), angeheizt durch einen Untersuchungsausschuss des Bundestages, löste eine heftige Debatte um die „Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen“ aus. Die NH war aber nicht wegen der „Gemeinnützigkeit“ in Schwierigkeiten geraten, sondern gerade weil sie den Boden der Gemeinnützigkeit verlassen und sich auf Felder begeben hatte, die mit sozialem Wohnungsbau nichts mehr zu tun hatten. Dabei machte sie an den Grenzen des Landes nicht halt. Auch im Ausland wurde die NH tätig. Wo sie ein Geschäft witterte, griff sie zu. In riesigen Mengen aufgekauftes Gelände, das zum großen Teil kein Bauland wurde, zehrte gewaltig durch seine hohen Zinslasten an der Kraft des Unternehmens. Wo sich die NH aber auch einkaufen wollte, hatten andere Bauträger kaum eine Chance. Sie überbot die normalen Preise, schenkte den Kommunen Kindergärten, Hallenbäder und sonstiges. Das konnte auf Dauer nicht gut gehen, zum großen Schaden der gesamten Gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, vor allem aber der Mieterschaft. Auch in Mannheim leiden heute noch viele unter dem Niedergang der NH.
 
weiter...