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Ausgabe 01/ 2001

Wohngeld

c) Finanzielle Auswirkungen
 
Nach derzeitigen Schätzungen werden sich die Ausgaben für das Tabellenwohngeld für Mannheimer Haushalte von 11,0 Mio. DM im Jahr 1999 auf ca. 18 Mio. DM im Jahr 2001 erhöhen. Durch die Leistungen erhalten Berechtigte, die schon bisher Wohngeldempfänger sind, ein um durchschnittlich 83 DM höheres monatliches Wohngeld. Dies entspricht ca. 50% mehr Wohngeld als bisher. Große Familien profitieren mit durchschnittlichen Verbesserungen von fast 120,— DM sogar noch deutlicher. Außerdem werden zahlreiche einkommensschwache Haushalte, die bisher kein Wohngeld erhalten konnten, zukünftig wohngeldberechtigt.
 
Durch höhere Wohngeldzahlungen bei Sozialhilfeempfängern werden sich die Sozialhilfeausgaben vermindern. Das Sozialamt der Stadt Mannheim rechnet mit Minderausgaben von ca. 3,6 Mio. DM für das Jahr 2001. Aufgrund der Einführung von Höchstbeträgen werden die Ausgaben des Bundes und der Länder für das Wohngeld von Sozialhilfeempfängern zukünftig begrenzt. Der die Höchstbeträge übersteigende Anteil der Miete ist, auch wenn die Mieten sozialhilferechtlich angemessen sind, zukünftig von den Sozialhilfeträgern zu erbringen.
 
Nach neuem Recht werden deshalb wie bisher beim Tabellenwohngeld nun auch beim Zeilenwohngeld die jeweiligen Wohngeldleistungen im Laufe der Jahre kontinuierlich abnehmen, wenn die Miete erst einmal die Höchstbeträge übersteigt. Zukünftige Mietsteigerungen werden sich deshalb, auch wenn sie sozialhilferechtlich angemessen sind, in diesen Fällen nicht mehr wohngelderhöhend auswirken.
 
Mittelfristig wird der Anteil der Wohnkosten, die nicht von den Wohngeldzahlungen gedeckt sind, sondern vom Sozialhilfeetat übernommen werden müssen, daher wieder steigen.
 
Die tatsächlichen Belastungen für den städtischen Haushalt hängen im wesentlichen von der Mietpreisentwicklung der nächsten Jahre ab, so dass eine Prognose derzeit noch nicht möglich ist.
 
Steigende Zahl der Anträge
 
Die aufgrund der Arbeitsmarktsituation bereits seit Mitte der 90er Jahre zu beobachtende Zunahme der Zahl der Wohngeldempfänger wird durch die Novellierung des Wohngeldrechts und der damit verbundenen Leistungsverbesserungen nochmals einen rapiden Anstieg erfahren.
 
Auf der Basis des Jahres 1998 prognostiziert der Bund derzeit eine Zunahme der Haushalte, die zukünftig Wohngeld erhalten werden, von ca. 30 v.H.. Auf Mannheim heruntergebrochen, würde dies eine Zunahme der Zahl der Wohngeldberechtigten um ca. 1.700 Haushalte bedeuten.
Diese Zahlen spiegeln aber nur die erwartete durchschnittliche Veränderung bundesweit wider und lassen sich nicht gleichermaßen auf die Städte und Landkreise übertragen. Erfahrungsgemäß liegt die durchschnittliche Zahl der Wohngeldempfänger in Mannheim und in anderen großstädtischen Ballungszentren gegenüber den Landkreisen und den Großen Kreisstädten überproportional höher. Man muss deshalb davon ausgehen, dass in Mannheim der zu erwartende Publikumsandrang und die Zahl der Wohngeldanträge zum 01.01.2001 über dem Landesdurchschnitt liegen wird.
 
Die Wohngeldnovelle wird jedoch nicht nur dazu führen, dass Haushalte, die bisher noch kein Wohngeld erhalten, nun leistungsberechtigt werden. Durch die Anhebung der Miet- und Einkommensgrenzen in den Wohngeldtabellen können vielmehr auch die Haushalte, die bereits heute Wohngeld erhalten, mit einer Erhöhung der monatlichen Wohngeldzahlungen rechnen.
 
Von Gesetzeswegen können alle bisherigen Wohngeldempfänger am 01.01.2001 einen Erhöhungsantrag auf Wohngeld stellen. Dem Erhöhungsantrag ist stattzugeben, wenn sich die zu berücksichtigende Miete oder Belastung gegenüber den im letzten Wohngeldbescheid anerkannten Wohnkosten um mindestens 15 v.H. erhöht hat.