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Ausgabe 05/ 2001

Das aktuelle Thema: Altersvorsorge

Seit Jahren gehen in Deutschland die Geburtenraten zurück und die durchschnittliche Lebenserwartung steigt an. Damit einhergehend hat sich die Anzahl der Erwerbstätigen im Verhältnis zur Anzahl der Ruheständler verringert. Künftig wird dieses Ungleichgewicht noch zunehmen. So standen im Jahr 1995 in Deutschland statistisch gesehen jedem Einwohner im Alter von mehr als 59 Jahren ca. drei Erwerbstätige gegenüber. Im Jahr 2040 wird sich dieses Verhältnis möglicherweise auf 1:1 verschieben. Das würde bedeuten, dass ein Erwerbstätiger einen Rentner finanzieren muss. Schon im Jahr 2030 wäre auf der Grundlage der bisherigen Rentenberechnung und des bisherigen Rentenverfahrens ein Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von schätzungsweise 26% zu erwarten gewesen, um das gegenwärtige Rentenniveau zu erhalten. Da ein solcher Beitragssatz allgemein für zu hoch gehalten wird, wurde im Rahmen der kürzlich durchgeführten umfassenden Rentenreform eine Ausweitung der kapitalgedeckten Altersversorgung eingeführt. Einer bereits beschlossenen längerfristigen Senkung des Rentenniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung in Stufen steht danach eine zumindest teilweise Auffüllung entstehender Versorgungslücken durch eine private freiwillige Altersvorsorge gegenüber. Diese soll mit Mitteln des Bundeshaushalts, also staatlich, gefördert werden.
 
Das vorrangige Ziel der sog. Riester´schen Rentenreform ist eine Begrenzung der Beitragssatzentwicklung. Bis zum Jahr 2020 soll der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht über 20% und bis zum Jahr 2030 nicht über 22% steigen. Die Rentenreform ist in zwei Teile bzw. in zwei Gesetze aufgespalten. In dem nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtigen „Altersvermögens-Ergänzungsgesetz“ wird eine geringere Zunahme der Rentenhöhe festgeschrieben. Ab dem Jahr 2011 wird der Anstieg der Renten für alle Rentner gesenkt. Die den Rentenzahlungen zugrundeliegende Berechnungsbasis wird künftig von 100% auf 90% reduziert. Dadurch geht das Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung von zur Zeit etwa 70% des Bruttoeinkommens im Laufe der nächsten 30 Jahre bis auf 67% zurück. Daneben wird zur bruttolohnbezogenen Rentenanpassung zurückgekehrt, so dass die Renten prozentual künftig wieder ebenso stark zunehmen wie die Entgelte der Arbeitnehmer. Änderungen im Steuerrecht oder bei den Beitragssätzen der Sozialversicherung bleiben aber künftig beim Anstieg der Renten unberücksichtigt. D.h. bei einem Sinken der Einkommenssteuersätze steigen die Renten nicht entsprechend an.
 
Die durch die Senkung des Rentenniveaus entstehende Rentenlücke soll, nach dem durch den Bundesrat zustimmungspflichtigen Altersvermögensgesetz, durch eigenverantwortliche und private freiwillige Vorsorge der heute Erwerbstätigen geschlossen werden. Empfohlen wird dort, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Jahr 2002 an 1% Ihres Bruttolohnes in eine Eigenvorsorge einzahlen. Um jeweils einen weiteren Prozentpunkt steigt dieser Eigenvorsorgebetrag dann in zweijährigem Turnus auf 4% bis zum Jahr 2008. Nur durch dieses Vorsorgesparen wird das angestrebte Versorgungsniveau von knapp 73% ab dem Jahr 2030 bei einer Kapitalverzinsung wie erwartet, mit durchschnittlich 4% pro Jahr abzüglich eines Verwaltungskostenabschlags von 10%, auf knapp 73% ansteigen.
 
Um die Erwerbstätigen zum Aufbau dieser kapitalgedeckten Altersvorsorge anzureizen, soll diese mit Mitteln des Bundeshaushaltes gefördert werden. Dies soll durch eine Kombination aus Steuerentlastungen und Direkthilfen erfolgen. Der Vorsorgesparer erhält also eine Zulage zu seiner Sparleistung oder einen zusätzlichen Abzugsbetrag für Sonderausgaben, der bei der Einkommenssteuer berücksichtigt wird. Von beiden Alternativen soll immer diejenige Regelung greifen, die für den Betroffenen günstiger ist. Pflichtversicherte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, Bezieher von Lohnersatzleistungen einschl. der Berechtigten zur Arbeitslostenhilfe, Mütter in der Phase der Kindererziehung und geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben, werden wohl zulageberechtigt sein. Die Zulagen dürften sich ab dem Jahr 2008 etwa in folgender Höhe ergeben:
 
- für Alleinstehende bis zu DM 300,— pro Jahr,
- für Verheiratete bis zu DM 600,— pro Jahr und
- je Kind bis zu DM 360,— pro Jahr.
 
Steuerpflichtige mit höherem Einkommen werden Sonderausgaben für die Altersvorsorge bis zu einer Grenze von 4% ihres Bruttoeinkommens steuermindernd geltend machen können.
 
Die möglichen Sparformen der förderungswürdigen Altersvorsorge werden durch staatliche Vorgaben begrenzt. So darf die Auszahlung der Renten nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen, die Rente muss lebenslang gezahlt werden, wobei als Mindestleistung wenigstens die zuvor eingezahlten Beiträge garantiert sein müssen.
 
Auch die Genossenschaft wird sich bemühen, ihren Mitgliedern eine entsprechende Sparform zur Verfügung zu stellen. Gerade im Hinblick auf die Sicherheit einer solchen Anlage, die bei der Rente besonders wichtig ist, dürfte diese neu zu schaffende Sparform für unsere Mitglieder interessant sein. Immerhin garantieren die Grundstücke und Gebäude der Genossenschaft mit über 4.000 Wohnungen die Rückzahlungsfähigkeit der eingezahlten Rentenbeiträge.