Ausgabe 10/ 2002
Zur Legitimation: Ausweis
Gemäß Abgabenordnung sind die Mitarbeiter unserer Sparabteilung verpflichtet, bei jedem ihrer Kunden dessen Legitimation zu überprüfen. Mitglieder, die bei der Spareinrichtung ein Konto eröffnen wollen, werden deshalb gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Dies gilt auch dann, wenn sie Verfügungen über ihr Sparkonto treffen möchten und eine Legitimationsprüfung bisher noch nicht stattgefunden hat.
Erteilen Sparer einem Dritten Vollmacht für ihr Konto, muss sich der Bevollmächtigte ebenfalls ausweisen können.
Unsere Sparabteilung