Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 17.4.2024 07:07 Uhr

  • Wohnungen
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.13m2
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Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

Aktuelle Zinsen

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Nächster Termin

Dienstag, 7.5.2024: Maimarktdienstag

Am Maimarktdienstag ist die Geschaeftsstelle nur bis 12:00 Uhr geoeffnet.

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Ausgabe 11/ 2002

Wohnungsbauprämie

Für die Geschäftsguthaben, die jeweils am 01. Januar eines Jahres in der Mitgliederliste der Genossenschaft eingetragen sind, hat die Gartenstadt-Genossenschaft bisher immer eine Dividende (Gewinnausschüttung) von vier Prozent gezahlt.
 
Darüber hinaus fördert der Staat den Erwerb von Genossenschaftsanteilen nach dem Wohnungsbauprämiengesetz mit einer Wohnungsbauprämie von zehn Prozent. Begünstigt sind aber maximal Leistungen bis zu 512 3 jährlich bei Ledigen und 1.024 3 bei Ehegatten, die die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllen. Die Gewährung der Wohnungsbauprämie ist davon abhängig, dass das zu versteuernde Einkommen des bzw. der Prämienberechtigten eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze liegt bei 25.600 3 bei Ledigen bzw. bei Ehegatten bei 51.200 3. Maßgebend ist das vom Finanzamt für das Prämienjahr bei der Einkommensteuerveranlagung festgesetzte zu versteuernde Einkommen. Bei Prämienberechtigten mit Kindern kann sich das im Einkommensteuerbescheid festgesetzte zu versteuernde Einkommen noch verringern. Das für die Berechnung der Einkommensgrenze maßgebende zu versteuernde Einkommen mindert sich in jedem Fall um die Kinderfreibeträge, für jedes Kind um 1.824 3 bzw. um 3.648 3 für Ehegatten. Prämienberechtigt sind nicht nur Wohnungsinhaber, sondern auch alle anderen Mitglieder. Insbesondere Kinder können, indem sie die Mitgliedschaft in der Genossenschaft erwerben, rechtzeitig für den Bezug der ersten eigenen Gartenstadt-Wohnung vorsorgen.