Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
K2, 12-13 - 68159 Mannheim - (0621) 18005-0 - info@gartenstadt-genossenschaft.de
Seiten durchsuchen...
 
 

Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 24.4.2024 15:03 Uhr

  • Wohnungen
    • :
      3 Zimmer, Küche, Bad, EG links, 77.88m2
      mehr Infos...
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
      mehr Infos...
    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
      mehr Infos...

Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

Aktuelle Zinsen

Wir können Ihnen aktuell eine Verzinsung von bis zu 1.00% bieten!
Weitere Infos...

Nächster Termin

Dienstag, 7.5.2024: Maimarktdienstag

Am Maimarktdienstag ist die Geschaeftsstelle nur bis 12:00 Uhr geoeffnet.

Alle Termine finden Sie hier.

Teilen Sie uns Ihren Termin mit!

Ausgabe 12/ 2002

Wer räumt Eis und Schnee?

Der Winter steht vor der Tür, darauf ist die Abfallwirtschaft Mannheim gut vorbereitet: Die Winterdienstfahrzeuge sind startklar, die Streugutlager sind aufgefüllt und die Mitarbeiter sind auf Ihren Einsatz eingestellt.
 
Grundsätzlich gilt:
Bei Eis und Schnee auf den Gehwegen ist der Bürger bzw. das Mitglied der Genossenschaft verantwortlich. Für freie Fahrt auf den Straßen sorgt der Winterdienst der Abfallwirtschaft Mannheim.
 
Das bedeutet, die Mitarbeiter des städtischen Eigenbetriebs sind von Anfang November bis Ende März auf Winter eingestellt: „Wir halten ständig Kontakt zum Deutschen Wetterdienst; sagen die Prognosen überfrierende Nässe oder Schneefall vorher, stellen wir sofort unsere Rufbereitschaft zusammen. Sobald ein Einsatz nötig ist, informieren wir telefonisch die Mitarbeiter“, erklärt Hans Gerlach, Eigenbetriebsleiter der Abfallwirtschaft Mannheim.
 
Rund 1.000 Kilometer legen die Streu- und Räumfahrzeuge zurück, um Mannheims Hauptverkehrs- und Verbindungsstraßen schnee- und eisfrei zu halten. Außerdem räumen und streuen die Mitarbeiter des manuellen Winterdienstes Fußgängerüberwege, Radwege, Straßenbahn- und Bushaltestellen. In den Nebenstraßen ist der Winterdienst eingeschränkt. Aufgrund der Enge und der vielen parkenden Autos ist es dort zum Teil unmöglich den Schnee zu räumen, so dass in der Regel nur gestreut wird.
 
„Obwohl wir bestens organisiert sind und die Mitarbeiter engagierten Einsatz leisten, lassen sich zum Teil auch erhebliche Behinderungen des Straßen- und Fußgängerverkehrs nicht vermeiden“, räumt Werner Knon, Abteilungsleiter Winterdienst ein. Hierfür bittet der Eigenbetrieb um Verständnis und fordert die Mannheimer Bürgerinnen und Bürger auf, ihr Verhalten darauf einzurichten und gegebenenfalls auch öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
 
Den Winterdienst auf den Gehwegen müssen die Mitglieder leisten
 
Auch unsere Mitglieder (und das nicht nur in Mannheim) müssen zur Schippe greifen. Sie sind dazu verpflichtet, Schnee und Eis an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr zu räumen. Auch wenn es zwischendurch schneit, muss nochmals gekehrt oder geschippt werden, denn die Räumpflicht endet erst um 20 Uhr. Bei Glätte sollten die Mitglieder zusätzlich mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat dafür sorgen, dass auf dem Gehweg niemand ausrutschen kann.
 
Um die Umwelt zu schonen, darf auf Mannheims Gehwegen kein Salz verwendet werden. Stattdessen sind Sand, Splitt oder Granulat mit abstumpfender Wirkung gerne gesehen, um vor Glätte zu schützen.
 
Eine Ausnahme bilden Treppen-, Gefäll- oder Steigungsstrecken. Hier kann bei Glätte Streusalz in geringen Mengen – maximal 20 Gramm pro Quadratmeter, das entspricht einem Esslöffel – eingesetzt werden.
 
Damit bei Schnee und Eis der Alltag nicht ins Stocken gerät, müssen die Mitglieder den Gehweg, soweit baulich möglich, auf einer Breite von 1,50 Meter räumen. Allerdings darf der Schnee nicht auf der Fahrbahn oder am Straßenrand aufgehäuft werden, da sonst der Verkehr behindert wird. Auch die Müllabfuhr muss an Wintertagen reibungslos funktionieren. Deswegen bittet die Abfallwirtschaft Mannheim, die Zugänge zu den Mülltonnen immer schnee- und eisfrei zu halten.
 
Aufmerksamkeit zahlt sich aus!
 
Beim Fallen der Schneeflocken nicht nur an sich, sondern an andere denken, zahlt sich aus. Wer nämlich als Verantwortlicher nicht räumt und streut, ist gegenüber dem Geschädigten zu Schadensersatz verpflichtet.
 
Die Aufmerksamkeit sollte sich gerade auch bei Genossenschaftsmitgliedern auf den Nachbarn richten, der eventuell wegen Krankheit oder aus Altersgründen nicht selbst seiner Pflicht nachgehen kann. Eine kurze Anfrage und etwas Unterstützung helfen auch der Hausgemeinschaft.