Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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vom 25.4.2024 13:01 Uhr

  • Wohnungen
    • :
      3 Zimmer, Küche, Bad, EG links, 77.88m2
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    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
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Ausgabe 05/ 2003

Bericht des Vorstands

IV. Spareinrichtung

Die Verbesserungen im Bereich der Genossenschaftswohnungen, die Rückführung teurer oder teurer werdender Bankdarlehen und der Ankauf weiterer Wohnungen konnten auch im Jahr 2002 im wesentlichen Umfang mit Hilfe der Spareinlagen der Mitglieder verwirklicht werden. Wie im Vorjahr haben unsere Mitglieder und Sparer dem allgemeinen Trend entsprechend erneut mehr eingezahlt, als Gelder von ihren Sparkonten abgehoben. Zusammen mit den gutgeschriebenen Zinsen am 31. Dezember 2002 sind die Spareinlagen und Sparbriefe auf 56,95 Mio. € (+ 3,75 %, Vorjahr + 6 %) angewachsen. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:



Diese Gelder haben den Vorstand in die Lage versetzt, aus den liquiden Mitteln 755 Tsd. € an Erträgen zu erzielen, die neben dem direkten Einsatz der Spargelder im Wohnungsbestand der Genossenschaft für deren Instandhaltung und Modernisierung eingesetzt wurden. Auch dadurch war es möglich, modernisierungsbedingte Erhöhungen der Nutzungsgebühren zu vermeiden.

Die Art unserer Sparangebote, insbesondere das Mehrzinssparen, veranlassten die Mitglieder dazu, ihre Spargelder auf 9.598 Konten etwas mehr zu konzentrieren (Vorjahr 9.858 Konten). Das durchschnittliche Sparguthaben je Konto betrug 5.900 € (Vorjahr 5.600 3).

Die Einführung des Euro als Bargeld zum 01.01.2002 wurde ohne Probleme bewältigt.

Die Spargelder waren zum 31. Dezember 2002 wie folgt angelegt:



Die Gartenstadt-Genossenschaft ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung des GDW (Bundesverband der Wohnungswirtschaft e.V.) zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften angeschlossen. Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Spareinlagen der Sparer bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge. Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtungen aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GDW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch auf Sicherung besteht jedoch nicht. Die Selbsthilfeeinrichtung des GDW besteht seit 1974. Seitdem hat es noch keinen Fall gegeben, in dem die Selbsthilfeeinrichtung eintreten musste. Ein Beweis dafür, dass die Genossenschaften mit Spareinrichtungen sichere Kapitalsammelstellen sind.

Die Genossenschaft hat im Jahr 2002 Zahlungen an den Sicherungsfonds in Höhe von 20.762,39 € geleistet. Das Zahlungsversprechen für den Notfall beträgt 312.120,28 €.

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