Ausgabe 06/ 2003
Kontoauszüge aufbewahren
Privatpersonen sind eigentlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben. Sie sollten es dennoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Denn die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften läuft nach dem neuen Verjährungsrecht in der Regel erst nach drei Jahren ab. Rechnungen vom Malermeister gehören ebenso dazu wie für den Fernseher- oder Möbelkauf.