Ausgabe 06/ 2003
Verlust der ec-Karte
Geht die ec-Karte verloren sollte diese umgehend gesperrt werden. Das gleiche gilt auch dann, wenn der Geldautomat die ec-Karte schluckt. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin (AZ: 51 A 84/02) macht die Stiftung Warentest aufmerksam. Begründung der Richter: Im Geldautomat ist die Karte nicht diebstahlsicher.
Die ec-Karte können Sie direkt bei Ihrer Bank oder unter der Telefonnummer 069 / 740987 sperren lassen. Dabei sollten Sie auch die ec-Kartennummer angeben können.