Ausgabe 07/ 2003
Denkmalschutz in der Gartenstadt und auf dem Almenhof
Wiederholt haben wir darauf hingewiesen, dass unsere beiden Siedlungen aus der Gründungszeit, nämlich die Gartenstadt und der Almenhof, unter Denkmalschutz stehen. Wegen einer entsprechenden Frage des Mitgliedervertreters Herbert Kuß soll dies hier nochmals verdeutlicht werden. Aufgrund des Denkmalschutzes in beiden Wohngebieten darf jegliche Änderung innen oder außen am Gebäude nur mit Genehmigung durchgeführt werden. Wer ungefragt solche Änderungen vornimmt, muss damit rechnen, dass er durch entsprechende Auflagen gezwungen wird, seine Investition mit gegebenenfalls hohen Kosten wieder zu beseitigen. Jedes Mitglied das solche Änderungen an und in den Genossenschaftseinfamilienhäusern beabsichtigt, ist daher gut beraten, zuvor mit dem zuständigen Bauleiter für die Gartenstadt, Herr Schneider (Tel. 180 05-45), und für den Almenhof, Herr Schurr (Tel. 180 05-42), Verbindung aufzunehmen und die Angelegenheit zu besprechen.