Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.13m2
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Ausgabe 11/ 2003

Die AVR informiert:
Wichtige Änderungen in der Abfallwirtschaft des Rhein-Neckar-Kreises

Betroffen von diesen Änderungen sind unsere Genossenschaftswohnungen in Ladenburg, Ilvesheim und Edingen-Neckarhausen.

Die AVR Abfallwirtschaft des Rhein-Neckar-Kreises GmbH hat uns über wichtige Neuerungen in der Abfallwirtschaft des Rhein-Neckar-Kreises für 2004 informiert:


  • Auch im Jahr 2004 wird es keine Erhöhung der Abfallgebühren geben.

  • Ab dem 01. Januar 2004 können Sie selbst über die Anzahl und Größe Ihrer Grünen Tonne plus entscheiden. Künftig muss nur noch eine 120 l Grüne Tonne plus je Grundstück vorhanden sein.

  • Durch diese Neustrukturierung werden die Kosten der Grünen Tonne plus aus der Personengrundgebühr herausgenommen und separat, je nach Größe bzw. Volumen Ihres Wertstoffgefäßes, in einer Behältergebühr für die Grünen Tonnen plus erhoben.


Ab dem 01. Januar 2004 wird das System der Mehrkammertonnen nicht mehr weitergeführt. Die Zahl der Nutzer dieses Systems ist bundesweit in den letzten Jahren stark zurückgegangen, so dass immer weniger Mehrkammergefäße im Einsatz sind. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der Hersteller der Mehrkammersammelfahrzeuge auf einen Anbieter zurückgegangen ist. Damit ist die dauernde Bereitschaft des Systems nicht mehr gewährleistet. An seine Stelle tritt ein System der getrennten Rest- und Biomüllbehälter. Sie haben daher die Möglichkeit, getrennte Behälter für Bio- und Restmüll zu bestellen. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit unseren Mitarbeitern der Betriebskostenabteilung in Verbindung (Frau Scheuermann Telefon 0621 / 18005-31 Herr Schell Telefon 0621 / 18005-32).

Zusätzlich zum Wegfall des Mehrkammertonnensystems werden ab 1. Januar 2004 die Abfuhrtermine von Rest/Biomülltonnen nur noch alle 14 Tage angeboten.
Für diese Regelung hat sich der Rhein-Neckar-Kreis entschieden, weil nur wenige Kunden von Zwei-Rad-Behältern das Angebot der wöchentlichen Leerung in Anspruch genommen haben. Um die Gebühren stabil zu halten und dadurch keine Gebührenerhöhung herbeiführen zu müssen, findet daher das Angebot der Leerung künftig im 14-täglichen Rhythmus statt.


Künftig getrennte Sammlung von Sperrmüll und Altholz

Anmeldung von Elektrogeräten und Schrott sowie Sperrmüll und Altholz

Die AVR wird am Januar 2004 auf Abruf Ihren Sperrmüll und Ihr Altholz getrennt voneinander mit separaten Fahrzeugen einsammeln. Durch die getrennte Sammlung wird die Verwertung des Altholzes verbessert, was zur Folge hat, dass die Kosten niedrig gehalten werden können. Wir möchten Sie daher bitten, künftig Ihren Sperrmüll und Ihr Altholz getrennt voneinander bereitzustellen, um dem Abfuhrpersonal die Arbeit zu erleichtern. Die Sammlungen werden wie bisher am selben Tag direkt vor dem Grundstück durchgeführt.
Zweimal jährlich können Sie diese Gegenstände (bis maximal 2 m3 je Abholung) bei der AVR zur Abholung anmelden. Dabei stehen Ihnen bis 26 vorgegebene Abholtermine zur Auswahl. Die genauen Termine finden Sie im AVR-Serviceheft für Ihre Gemeinde oder im Internet unter www.avr-rnk.de.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Auftrag zur Abholung zu erteilen:


Direktanlieferung von Elektrogeräten und Schrott sowie Sperrmüll und Altholz

Gegen Abgabe einer Abrufkarte können Sie Haushaltsgroßgeräte, Elektrogeräte (2 Stück je Art), Schrott sowie haushaltsübliche Mengen an Sperrmüll und Altholz (2 m3 je Anlieferung) bei den Abfallentsorgungszentren anliefern.

Für jede Anlieferung gegen Abrufkarte (Elektrogeräte/
Schrott oder Sperrmüll/Altholz) erhebt der Rhein-Neckar-Kreis eine Gebühr von 10,-- 3.

Große Mengen an Elektrogeräten oder mehr als 2 m3 Sperrmüll können Sie gegen Gebühr bei den Abfallentsorgungszentren anliefern. Die Gebühren für Rest- und Sperrmüll betragen ab 01.01.2004 317,-- 3 je Gewichtstonne.

Abfallentsorgungszentren finden Sie in Sinsheim, Hirschberg, Ketsch und Wiesloch.