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Ausgabe 06/ 2005

An die Mannheimer Bundestagsabgeordneten

Gute Absicht - fatale Folgen!
Der Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes


Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

die öffentliche Diskussion des vom Bundestag bereits in erster Lesung am 21.01.2005 behandelten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien (ADG, BT Drs. 15/4538) hat bereits einige Wellen geschlagen.

Leider neigen wir Deutschen wieder einmal dazu, einige Dinge "perfekter" als unsere EU Partner machen zu wollen, aber im Ergebnis eher das Gegenteil des Gewollten zu erreichen.

Es ist sicher begrüßenswert, dass die vier EU Richtlinien zur Verhinderung von Diskriminierung wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder dem Geschlecht endlich, drei davon verspätet, in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Umsetzung schießt aber bürokratisch und kompliziert über das Ziel hinaus. So will die Gesetzesvorlage der rot grünen Bundestagsfraktionen auch das allgemeine Zivilleben in die Diskriminierungsverbote einbeziehen und damit die bisher bestehende Privatautonomie aushebeln. Ein abgewiesener Mietinteressent soll Anspruch auf Vertragsabschluss sowie einen Schadenersatzanspruch für Vermögensschäden wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes haben. Der Diskriminierungskatalog wird einfach um weitere Kriterien wie Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität erweitert. Zudem wird die Beweislast auf den Kopf gestellt. Der Ablehnende soll bei einer behaupteten Diskriminierung belegen, dass keine Benachteiligung erfolgt sei.

Die Signale dieses Gesetzentwurfes sind katastrophal.

Wir als Wohnungsgenossenschaft wären nicht mehr frei in unserer Entscheidung, mit weichen Interessenten wir einen Nutzungsvertrag abschließen. Dabei ist die Überlassung von Wohnraum für uns kein Massengeschäft und bei der Auswahl spielen gerade ethnische und soziale Kriterien eine wichtige Rolle, um sozial stabile und ethnisch gemischte Bewohner und Siedlungsstrukturen zu schaffen und zu erhalten. Dieses Ziel, das das Baugesetzbuch, die soziale Wohnraumförderung und im übrigen auch die Bundesregierung verfolgt und mit Fördermitteln im Bund Länder Programm "Soziale Stadt" fördert, wird damit konterkariert. Auch die jahrzehntelangen Bemühungen der Stadt Mannheim, soziale. Brennpunkt aufzulösen und zu entmischen, werden mit einem solchen Gesetz unmöglich gemacht. Ohne eine bewusste Steuerung gemischter Bewohnerstrukturen erhalten wir homogen geprägte Wohngebiete, die sich als Ausländerghettos abschotten und mit unkalkulierbaren ethnischen und sozialen Spannungen einhergehen. Eine Einbindung von Zuwanderern in gewachsene Nachbarschaften ist unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich. Der soziale Frieden durch eine ausgewogene Belegung der Wohnungen ist in Gefahr. Es entstehen die allseits bekannten "überforderten Nachbarschaften". Hinzu kommt, dass bei eingetretenen Störungen aufgrund des geltenden Mietrechts nur sehr schwer, eingegriffen werden kann.

Mitglieder aus all diesen Personenkreisen, die vor Diskriminierung geschützt werden sollen, wohnen bei unserer Genossenschaft. Aber sie wohnen verteilt in allen Wohngebieten und in sozial verträglicher Anzahl. Künftig wäre diese Steuerung nicht mehr möglich.

Der Gesetzentwurf definiert nicht, wo die Grenze zwischen berechtigter Ablehnung und Diskriminierung zu ziehen ist. Das führt zu unübersehbaren juristischen Auseinandersetzungen und letztendlich eher zu einem Mehr an Diskriminierung. Der Gesetzgeber sollte nicht versuchen, alle Lebensbereiche regeln zu wollen. Gewisse Freiheiten, wie die Wahl des Vertragspartners, müssen dem freien und selbstverantwortlichen Menschen zugebilligt werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Wohnung. Dieser Gesetzentwurf geht in unnötiger Weise über das vom Europarecht Geforderte hinaus.

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,

wir bitten Sie daher bei den Beratungen im Bundestag unsere Bedenken zu berücksichtigen und dem Gesetz in der vorgelegten Form nicht zuzustimmen.

Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie sich entschieden haben.

Wir werden den Vorgang in unserer Mitgliederzeitung unseren über 10.000 Mitgliedern und deren Angehörigen bekannt machen.

Mit freundlichen Grüßen

Gartenstadt-Genossenschaft
Mannheim eG