Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 27.3.2024 10:10 Uhr

  • Wohnungen
    • Ladenburg:
      1 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, 1.OG mitte, 41.11m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, 9.OG mitte links, 59.56m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.69m2
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    • Waldhof-Ost:
      2 Zimmer, Küche, Bad, sep.WC, Loggia, Tiefgarage, 2.OG mitte, 70.58m2
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Nächster Termin

Freitag, 31.5.2024: Am Brueckentag Freitag den 31. Mai 2024 bleibt die Sparabteilung/Kasse geschlossen.

Am Freitag, 31. Mai 2024, bleibt die Sparabteilung/Kasse der Genossenschaft geschlossen. Wir bitten Sie dies bei Ihren Dispositionen zu beruecksichtigen.

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Ausgabe 06/ 2005

Antwort an Lothar Mark (SPD), MdB

Sehr geehrter Herr Mark,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.04.2005. Auch wir haben mit großem Interesse Ihre Antwort auf unsere Kritik zum Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes gelesen.

Leider gehen Ihre Argumente für uns an der Sache vorbei. So sehen Sie unsere Befürchtungen als unbegründet an, dass wir zukünftig nicht mehr frei entscheiden können, an wen wir die Genossenschaftswohnungen zur Nutzung überlassen. In Ihren weiteren Ausführungen beziehen Sie sich jedoch lediglich auf einen privaten Vermieter, "der beispielsweise ein Mietshaus besitzt". Wir hatten Ihnen aber geschildert, dass unsere Genossenschaft über 10.000 Mitglieder hat. Unser Wohnungsbestand umfasst 424 Mehrfamilienhäuser und 685 Einfamilienhäuser mit insgesamt 4.197 Wohnungen. Dennoch verstehen wir unsere Wohnungsvergabe nicht als Massengeschäft. Für uns ist von erheblicher Bedeutung, wen wir als Mitglied in unsere Genossenschaft aufnehmen und mit Wohnraum versorgen. Mit dieser Haltung sind wir in der Wohnungswirtschaft kein Einzelfall. Soll nun nach Ihrer Auffassung ein solches Antidiskriminierungsgesetz auch für unsere Genossenschaft gelten?

Auf die drohende Beweislastumkehr sind Sie erst gar nicht eingegangen. Wie sollen wir nach der bloßen Behauptung einer rechtswidrigen Diskriminierung durch einen einzelnen Wohnungsinteressenten beweisen, dass eine solche nicht vorgelegen habe. Warum haben wir beispielsweise die Wohnung nicht an einen Asiaten, Mohammedaner, Behinderten, Homosexuellen oder Rentner vergeben? Könnten Sie so eine "Nichtentscheidung" nach zwei Jahren bei ca. 600 Wohnungsvergaben für jeden einzelnen Bewerber noch nachvollziehen? Falls Sie als Vermieter eine solche Entscheidung nicht mehr beweisen können, würde ein professioneller Abmahnverein oder Rechtsanwalt leicht eine Klage auf Schadenersatz durchsetzen können. Von Deregulierung kann da wohl keine Rede sein. Eine hochdotierte "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" und so genannte Antidiskriminierungsverbände würden weder die Rechtsordnung vereinfachen noch Bürokratie abbauen. Daher sollte auch die Politik eher den Genossenschaftsgedanken - Selbsthilfe der Bürger in Selbstverantwortung - fördern.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie unsere Fragen beantworten könnten, um unsere Zweifel an diesem Gesetzesvorhaben zu zerstreuen oder dabei doch Ihre Meinung nochmals zu überdenken.

Für Ihre Bemühungen haben Sie bereits jetzt vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen

Gartenstadt-Genossenschaft
Mannheirn eG