Ausgabe 01/ 2002
Private Altersvorsorge
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Entwicklungen und Überlegungen hat die Reform des vergangenen Jahres neben die künftig gekürzte staatliche Rente zwei weitere Formen der Altersversorgung gestellt, nämlich die betriebliche Altersversorgung und die private eigenverantwortliche Altersversorgung.
Die betriebliche Altersversorgung gab es bisher auch schon. Sie beruhte allerdings auf freiwilliger Grundlage. Neu ist jetzt u.a., dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung hat und sei es nur unter Umwandlung seines Gehaltes. Auf die betriebliche Altersversorgung soll im Folgenden nicht weiter eingegangen werden.
Völlig neu ist jedoch, dass der Staat ab sofort die private Altersversorgung jedes Einzelnen mit staatlichen Zulagen bzw. einer zusätzlichen steuerlichen Förderung unterstützt.
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